Notarkosten, Grunderwerbsteuer vermietete Eigentumswohnung
Notarkosten, Grunderwerbsteuer vermietete Eigentumswohnung
Hallo allerseits,
ich habe letztes Jahr begonnen eine vermietete Eigentumswohnung (weit weg von meinem Wohnort, reine Kapitalanlage) zu erwerben.
Durch die Corona-Krise zog sich alles, sodass es letztes Jahr (2021) "nur" zu den Notarkosten, Eintragung der Vormerkung und dem Anfall der Grunderwerbsteuer kam.
Übergang der Kaufimmobilie inkl. erster Einnahmen etc. erfolgt erst 2022.
M.E. kann/muss ich die Notarkosten etc. nun in meiner Einkommensteuererklärung für 2021 absetzen.
Weiterhin denke ich, dass dies in der Anlage V geschehen muss.
Da ich meine EStE bisher immer selbst und ohne Steuerberater oder Hilfeverein gemacht habe, würde ich dies gern weiter so fortführen.
Prinzipiell kann es (bisher) noch nichts extrem kompliziertes sein - jedoch bin ich tatsächlich aufgeschmissen, welche Kosten ich in welcher Zeile auf Anlage V angeben kann/darf/muss.
Weiß hier zufällig jemand Rat oder muss ich mir ernsthaft einen Steuerberater für die paar Zeilen suchen?
Stelle ich mir die Absetzung zu einfach vor?
Gesucht habe ich nach dieser Thematik sehr wohl schon - leider fand ich nichts konkret aussagekräftiges, was mir persönlich weiter half...eher kam (leider) immer der Verweis auf Steuerberater, die ihr Fach verstehen sollten...
Konkret handelt es sich um folgende Kosten:
Notar1 (bei mir vor Ort):
- Beurkundungsverfahren (Angebot zum Abschluss...)
- Dokumentenpauschale
- Post- und Telekommunikationspauschale
- Nach dem JVKostG für den Abruf von Daten im automatisierten Abrufverfahren zu zahlende Beträgt
- Umsatzsteuer 19%
Notar2 (vor Ort der Immobilie):
- Beurkundungsverfahren (Annahme eines Angebots zum Abschluss...)
- Vollzugsgebühr
- Betreuungsgebühr
- Dokumentenpauschale
- Gebühr für Grundbuchauszug
- Gebür für Handelsregisterauszug
- Erteilung einer Bescheinigung nach §21 Abs.1 BNotO
- Auslagenbauschale Post- und Telekommunikation
- Umsatzsteuer 19%
Amtsgericht (Ort der Immobilie):
- Eintragung einer Vormerkung
- Grundbuchausdruck
Finanzamt (Ort der Immobilie):
- Grunderwerbsteuer
Danke Grüße
FoFi
ich habe letztes Jahr begonnen eine vermietete Eigentumswohnung (weit weg von meinem Wohnort, reine Kapitalanlage) zu erwerben.
Durch die Corona-Krise zog sich alles, sodass es letztes Jahr (2021) "nur" zu den Notarkosten, Eintragung der Vormerkung und dem Anfall der Grunderwerbsteuer kam.
Übergang der Kaufimmobilie inkl. erster Einnahmen etc. erfolgt erst 2022.
M.E. kann/muss ich die Notarkosten etc. nun in meiner Einkommensteuererklärung für 2021 absetzen.
Weiterhin denke ich, dass dies in der Anlage V geschehen muss.
Da ich meine EStE bisher immer selbst und ohne Steuerberater oder Hilfeverein gemacht habe, würde ich dies gern weiter so fortführen.
Prinzipiell kann es (bisher) noch nichts extrem kompliziertes sein - jedoch bin ich tatsächlich aufgeschmissen, welche Kosten ich in welcher Zeile auf Anlage V angeben kann/darf/muss.
Weiß hier zufällig jemand Rat oder muss ich mir ernsthaft einen Steuerberater für die paar Zeilen suchen?
Stelle ich mir die Absetzung zu einfach vor?
Gesucht habe ich nach dieser Thematik sehr wohl schon - leider fand ich nichts konkret aussagekräftiges, was mir persönlich weiter half...eher kam (leider) immer der Verweis auf Steuerberater, die ihr Fach verstehen sollten...
Konkret handelt es sich um folgende Kosten:
Notar1 (bei mir vor Ort):
- Beurkundungsverfahren (Angebot zum Abschluss...)
- Dokumentenpauschale
- Post- und Telekommunikationspauschale
- Nach dem JVKostG für den Abruf von Daten im automatisierten Abrufverfahren zu zahlende Beträgt
- Umsatzsteuer 19%
Notar2 (vor Ort der Immobilie):
- Beurkundungsverfahren (Annahme eines Angebots zum Abschluss...)
- Vollzugsgebühr
- Betreuungsgebühr
- Dokumentenpauschale
- Gebühr für Grundbuchauszug
- Gebür für Handelsregisterauszug
- Erteilung einer Bescheinigung nach §21 Abs.1 BNotO
- Auslagenbauschale Post- und Telekommunikation
- Umsatzsteuer 19%
Amtsgericht (Ort der Immobilie):
- Eintragung einer Vormerkung
- Grundbuchausdruck
Finanzamt (Ort der Immobilie):
- Grunderwerbsteuer
Danke Grüße
FoFi
Re: Notarkosten, Grunderwerbsteuer vermietete Eigentumswohnung
Nein, da es sich um Anschaffungsnebenkosten der ETW handelt und diese nur über die Abschreibung (ab Übergang von Nutzen und Lasten in 2022) berücksichtigt werden.M.E. kann/muss ich die Notarkosten etc. nun in meiner Einkommensteuererklärung für 2021 absetzen.
Re: Notarkosten, Grunderwerbsteuer vermietete Eigentumswohnung
Danke
2% AfA der Gesamt Erwerbsnebenkosten werden jährlich als Werbekosten abgesetzt (lineare Absetzung, 50 Jahre lang)...hat gedauert, aber ich hab's kapiert.
Grüße
FoFi
2% AfA der Gesamt Erwerbsnebenkosten werden jährlich als Werbekosten abgesetzt (lineare Absetzung, 50 Jahre lang)...hat gedauert, aber ich hab's kapiert.
Grüße
FoFi
Re: Notarkosten, Grunderwerbsteuer vermietete Eigentumswohnung
Nein! Die Anschaffungsnebenkosten können nur sowrit die auf die Anschaffung des Gebäudes entfallen über die AfA steuerwirksam geltend gemacht werden! Der Teil, der auf die Anschaffung des Grund und Bodens entfällt, kann wie die Anschaffungskosten des Grund und Bodens nicht steuerlich geltend gemacht werden!FoFi hat geschrieben: 2% AfA der Gesamt Erwerbsnebenkosten
taxpert
"I'm the taxman and you are working for no one but me!
Taxman, The Beatles, Album Revolver
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