Hallo zusammen, habe erstmalig die Anlage V (bin neuer Vermieter) ausgefüllt und vom FA folgende "Info" bekommen:
das FA beabsichtigt, von den erklärten Besteuerungsgrundlagen in folgendem Umfang abzuweichen:
Ein Verlust aus der Vermietung kann nicht berücksichtigt werden, weil ein Gesamtüberschuss aus der Vermietung nicht erkennbar ist.
Es handelt sich um zwei Zimmer, wobei eines davon leider leer stand (kein passender Mieter gefunden).
Da die Wohnung erst gegen Jahresende fertig gestellt wurde, konnte lediglich über 2 Monate vermietet werden, wobei das Darlehen während der Bauphase bereits bedient werden musste (Sollzinsen), zudem Notar-, Grundbuchgebühren.
Da die Vermietung als Privatperson statt findet, müsste doch ein Überschuss / Verlust auch auf die sonstigen Einnahmen wirken (bin Arbeitnehmer, Anlage N)?
MfG.
NoWo
Verlust aus der Vermietung (Neubau)
Re: Verlust aus der Vermietung (Neubau)
Das kommt ein bisschen darauf an ...
Soweit die Vermietung jeweils mit einem unbefristeten Vertrag erfolgte, sit diese Aussage ...
Sollte die Vermietung jedoch immer nur kurzfristig oder befristet über die üblichen Plattformen stattfinden, dann wird man eine entsprechende Prognoseberechnung vorlegen müssen, wie man die jetzt auflaufenden Verluste in Zukunft mit entsprechenden positiven Überschüssen ausgleichen will!
taxpert
Soweit die Vermietung jeweils mit einem unbefristeten Vertrag erfolgte, sit diese Aussage ...
... Quatsch, da dann die Überschusserzielungsabsicht pauschalierend unterstellt wird.NoWo hat geschrieben: Ein Verlust aus der Vermietung kann nicht berücksichtigt werden, weil ein Gesamtüberschuss aus der Vermietung nicht erkennbar ist.
Sollte die Vermietung jedoch immer nur kurzfristig oder befristet über die üblichen Plattformen stattfinden, dann wird man eine entsprechende Prognoseberechnung vorlegen müssen, wie man die jetzt auflaufenden Verluste in Zukunft mit entsprechenden positiven Überschüssen ausgleichen will!
taxpert
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Taxman, The Beatles, Album Revolver
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Re: Verlust aus der Vermietung (Neubau)
Hallo taxpert,
vielen Dank für deine sehr schnelle und kompetente Antwort!
Die Vermietung erfolgt unbefristet, den Mietvertrag musste ich bereits in einer Anfrage vor diesem Brief dem FA übergeben (Kopie).
Vielen Dank!
NoWo
vielen Dank für deine sehr schnelle und kompetente Antwort!
Die Vermietung erfolgt unbefristet, den Mietvertrag musste ich bereits in einer Anfrage vor diesem Brief dem FA übergeben (Kopie).
Hättest du mir hier evtl. einen Paragraphen o.ä.? Ich glaube dir zwar, befürchte aber, dass das FA diese Antwort nicht akzeptieren wird...... Quatsch, da dann die Überschusserzielungsabsicht pauschalierend unterstellt wird.
Vielen Dank!
NoWo
Re: Verlust aus der Vermietung (Neubau)
Das ist sogar Verwaltungsauffassung:Ich glaube dir zwar, befürchte aber, dass das FA diese Antwort nicht akzeptieren wird...
https://esth.bundesfinanzministerium.de/esth/2016/C-Anhaenge/Anhang-30/II/inhalt.html
Re: Verlust aus der Vermietung (Neubau)
perfekt, vielen Dank!
MfG.
NoWo
MfG.
NoWo