Hauskauf mit Wohnungsrecht

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Michi1972
Beiträge: 9
Registriert: 25. Jan 2022, 19:22

Hauskauf mit Wohnungsrecht

Beitrag von Michi1972 »

Hallo, ich kaufe von meinen Eltern ein Haus, bei dem sie ein Wohnungsrecht erhalten. Das Haus nutze ich somit nicht selbst. In wie weit kann ich hier Ausgaben für den Notar und das Grundbuchamt steuerlich geltend machen? Gruß, Michi
Severina
Beiträge: 1281
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: Hauskauf mit Wohnungsrecht

Beitrag von Severina »

Daa wären Bestandteile der Anschaffungskosten, die - soweit sie nicht auf den Grund und Boden entfallen - grundsätzlich abschreibbar wären - ohne Einkünfte gibt es aber keinen Werbungskostenabzug.
Michi1972
Beiträge: 9
Registriert: 25. Jan 2022, 19:22

Re: Hauskauf mit Wohnungsrecht

Beitrag von Michi1972 »

Danke für die Einschätzung Severina. Können die Eltern denn einen Mietvertrag abschließen, sodass die Abschreibung dazu führt, dass ich generell ein negatives Ergebnis durch das Haus habe?
reckoner
Beiträge: 1036
Registriert: 21. Jun 2017, 00:21

Re: Hauskauf mit Wohnungsrecht

Beitrag von reckoner »

Hallo,
Können die Eltern denn einen Mietvertrag abschließen, sodass die Abschreibung dazu führt, dass ich generell ein negatives Ergebnis durch das Haus habe?
Erst wenn die Miete mindestens 50% der ortsüblichen Miete beträgt können die Kosten komplett abgesetzt werden; ansonsten nur anteilig.

Da Eltern aber meist sowieso Vermögen auf ihre Kinder steuerfrei übertragen können (Schenkung) wäre zu prüfen, ob sich der Aufwand überhaupt lohnt.

Stefan
Severina
Beiträge: 1281
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: Hauskauf mit Wohnungsrecht

Beitrag von Severina »

reckoner hat geschrieben: 26. Jan 2022, 23:36 Hallo,

]Erst wenn die Miete mindestens 50% der ortsüblichen Miete beträgt können die Kosten komplett abgesetzt werden; ansonsten nur anteilig.

Stefan

Ergänzung: Bei 50 bis unter 66 % der ortsüblichen Miete ist allerdings eine Totalüberschussprognose nötig für den vollen Abzug.
Michi1972
Beiträge: 9
Registriert: 25. Jan 2022, 19:22

Re: Hauskauf mit Wohnungsrecht

Beitrag von Michi1972 »

Ok - vielen Dank für die erneute Antwort. Also zusammenfassend kann ich keinerlei Kosten (Notar, Grundbuch, Vorfälligkeitsentschädigung, ...) in Abzug bringen? Wie ist das mit späteren Sanierungskosten. Ich verstehe, dass ich dann nichts abziehen kann mangels Mieteinnahmen und dass ich auch keine Handwerkskosten abziehen kann, weil ich nicht selbst in dem Haus wohne. Ist das korrekt? Gruß, Michi
reckoner
Beiträge: 1036
Registriert: 21. Jun 2017, 00:21

Re: Hauskauf mit Wohnungsrecht

Beitrag von reckoner »

Hallo,
Wie ist das mit späteren Sanierungskosten. Ich verstehe, dass ich dann nichts abziehen kann mangels Mieteinnahmen
Nochmal, was soll das bringen? Wenn du Kosten absetzt sparst du dadurch Steuern, die aber bei mietfreier Überlassung gar nicht erst entstehen.
und dass ich auch keine Handwerkskosten abziehen kann, weil ich nicht selbst in dem Haus wohne.
Korrekt.
Aber deine Eltern könnte die Kosten geltend machen, daher wäre zu überlegen, ob nicht sie die Sanierungen übernehmen.

Stefan
Michi1972
Beiträge: 9
Registriert: 25. Jan 2022, 19:22

Re: Hauskauf mit Wohnungsrecht

Beitrag von Michi1972 »

Ok, dankeschön!
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