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Nein, hier gilt das Zuflussprinzip des §11 EStG!Muss ich die versteuern?
Wie @reckoner schon gesagt hat, grundsätzlich ja! Der Bescheid 2021 wird aber wahrscheinlich vorläufig ergehen, da (noch) keine Einnahmen erzielt wurden und daher erst die Überschusserzielungsabsicht in den folgenden Jahren geprüft wird.Wir sind für 2021 schon bei 4.400€ Renovierungskosten. Dazu kommen seit Anfang Oktober 750€ Hausverwaltung, Strom usw. Das alles kann ich doch komplett absetzen, oder?
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