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Versteuerung Mieteinnahmen bei geerbter Ferienwohnung

Verfasst: 16. Jan 2022, 18:10
von Lulu2009
Hallo zusammen,

Meine Mutter ist leider am 2.10.2021 verstorben.
Sie hat mir eine Ferienwohnung an der Ostsee hinterlassen.
Diese war noch bis Ende Oktober teilweise mit Gästen belegt, die Einnahmen gingen aber noch im September an meine Mutter, die Gäste zahlen ja im Voraus.
Wer versteuert jetzt die Oktober-Einnahmen, meine verstorbene Mutter (bzw. mein verwitweter Vater) oder ich?

Dann noch eine Frage: da die Einrichtung der Wohnung in die Jahre gekommen ist, renovieren wir sie seit Ende Dezember umfangreich, größtenteils zwar alles selbst, aber Material kostet ja auch. Im Dezember war auch noch eine Sanitärfirma anwesend und hat neue Badelemente installiert. Wir sind für 2021 schon bei 4.400€ Renovierungskosten. Dazu kommen seit Anfang Oktober 750€ Hausverwaltung, Strom usw. Das alles kann ich doch komplett absetzen, oder?

Danke und liebe Grüße
Lulu

Re: Versteuerung Mieteinnahmen bei geerbter Ferienwohnung

Verfasst: 16. Jan 2022, 18:37
von muemmel
Sind Sie denn Erbe? Ehepaare setzen sich oft gegenseitig als Alleinerbe ein - dann ist Ihr Vater der Erbe. Und dann können SIE überhaupt nichts absetzen, der Vater jedoch schon. Oder gab es kein Testament?

Re: Versteuerung Mieteinnahmen bei geerbter Ferienwohnung

Verfasst: 16. Jan 2022, 19:16
von Lulu2009
Natürlich bin ich Erbe, ist auch schon alles umgeschrieben. Sonst hätte ich ja nicht gefragt ;)

Re: Versteuerung Mieteinnahmen bei geerbter Ferienwohnung

Verfasst: 17. Jan 2022, 00:27
von reckoner
Hallo,

imho sind die Mieteinnahmen bis zum Todestag von der Mutter zu versteuern, danach von den Erben.

Und solange es eine weitestgehend fremdvermietete Ferienwohnung ist können sämtliche Kosten abgesetzt werden (ich gehe davon aus, dass die Immobilie schon mehr als 3 Jahre im Besitz war).

Stefan

Re: Versteuerung Mieteinnahmen bei geerbter Ferienwohnung

Verfasst: 17. Jan 2022, 07:36
von Lulu2009
Hallo Stephan,

Danke für deine Antwort. Ja, die Fewo ist schon seit 1997 im Besitz meiner Mutter gewesen.
Mir ist nur nicht ganz klar, wie ich es mit den Oktober-Mieteinnahmen mache, die ja noch vor dem Todestag am 2.10. gezahlt wurden.
Muss ich die versteuern? Ich habe sie ja de facto gar nicht erhalten. wenn es nach dem Zufluss-Abfluss-Prinzip geht, fallen diese Einnahmen ja noch auf meine Mutter, sehe ich das richtig?

LG Lulu

Re: Versteuerung Mieteinnahmen bei geerbter Ferienwohnung

Verfasst: 17. Jan 2022, 09:05
von taxpert
Lulu2009 hat geschrieben:Muss ich die versteuern?
Nein, hier gilt das Zuflussprinzip des §11 EStG!
Lulu2009 hat geschrieben: Wir sind für 2021 schon bei 4.400€ Renovierungskosten. Dazu kommen seit Anfang Oktober 750€ Hausverwaltung, Strom usw. Das alles kann ich doch komplett absetzen, oder?
Wie @reckoner schon gesagt hat, grundsätzlich ja! Der Bescheid 2021 wird aber wahrscheinlich vorläufig ergehen, da (noch) keine Einnahmen erzielt wurden und daher erst die Überschusserzielungsabsicht in den folgenden Jahren geprüft wird.

taxpert

Re: Versteuerung Mieteinnahmen bei geerbter Ferienwohnung

Verfasst: 17. Jan 2022, 09:19
von Lulu2009
Danke für die Antwort, taxpert!