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Das kommt drauf an ... !Was würde passieren, wenn ich zwar der Eigentümer bin/werde aber die Miete weiterhin zu meinen Eltern überwiesen wird? Könnte es hier Ärger mit dem Finanzamt geben?
Da jede Rentenerhöhung voll steuerpflichtig ist, wird sich über kurz oder lang ändern!So war es zumindest bisher.
Der Nießbrauch selber ist doch schon die Gestaltung! Hier hat der Nießbrauchsgeber -also deine Eltern- auch weiterhin die Möglichkeit die Abschreibung geltend zu machen, obwohl er/sie nicht mehr Eigentümer ist!Welche klugen Gestaltungsmöglichkeiten gäbe es denn bei der Variante mit Nießbrauch?
Bei einer Schenkung (ohne Nießbrauch) kann natürlich nur der neue Eigentümer Abschreibung steuerlich geltend machen. Es gilt hier die sog. Fußstapfen-Theorie. Der Beschenkte ist Gesamtrechtsnachfolger und führt die Abschreibung des Rechtsvorgängers fort. Also es bleibt bei der Abschreibungshöhe und dem verbleibenden Abschreibungsvolumens des Rechtsvorgängers.Besteht denn bei einer Schenkung die Möglichkeit einer Abschreibung?
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