Hallo,
hier ein Auszug aus einem Artikel über das DBA von ausländischen (UK) Mieteinnahmen: (link: 'https://www.haufe.de/steuern/kanzlei-co/brexit-progressionsvorbehalt_170_485144.html)
Nach Art. 6 Abs. 1 DBA-UK können die Einkünfte aus der Vermietung der in London belegenen Wohnungen in UK besteuert werden. Deutschland stellt diese Einkünfte nach Art. 23 Abs. 1 Buchst. a DBA-UK von der Besteuerung in Deutschland frei, wenn sie in UK tatsächlich besteuert werden.
Nun sind in England die ersten 12.000€ von der Einkommenssteuer befreit. Angenommen, die Mieteinkünfte liegen darunter, werden diese Mieteinkünfte dann voll in Deutschland besteuert? Ist das, was mit "tatsächlich besteuert" beschrieben wird?
Vielen Dank für die Hilfe!