Hallo zusammen,
im November 2017 habe ich eine ETW gekauft und zunächst selbst genutzt.
Am 30.9.2020 bin ich dort ausgezogen und seit 1.11.2020 ist die Wohnung vermietet.
In Q1 2020 wurden die Balkone des MFH erneuert wodurch Kosten von 17.000 Euro bei mir entstanden sind.
Ich habe in der Steuererklärung 2020 daher gepokert und diese voll als Erhaltungsaufwendungen angegeben und erwartungsgemäß Post vom FA erhalten um dies zu belegen.
Der Vorschlag vom FA ist diese Aufwendungen als Herstellungskosten anzusetzen und die Bemessungsgrundlage für AfA zu erhöhen anstatt sie sofort abzuschreiben.
Auch wenn diese bauliche Maßnahme innerhalb 3 Jahre der Anschaffung durchgeführt wurde übersteigen die Kosten nicht die 15% der (anteiligen) Anschaffungskosten:
Kaufpreis: 440.000€
Kaufnebenkosten: 40.0000 €
Anschaffungskosten: 480.000 €
Mit der Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung komme ich auf ein Verhältnis (Gebäude:Boden) 90:10, also:
Anschaffungskosten Gebäude: 432.000 €
Anschaffungskosten Boden: 48.000 €
die 15% Marke liegt meiner Meinung nach folglich bei 0,15*432000 = 64.800 €.
Wie ist es nun richtig diese Aufwendungen einzuordnen?
Die übrigen Werbungskosten (Hausverwaltung, Nebenkosten, Grundsteuer, AfA, Zins, etc) habe ich zu 3/12tel (Oktober-Dezember) angegeben.
Balkon Erneuern bei ETW - Erhaltungsaufwendungen oder Herstellungskosten
Re: Balkon Erneuern bei ETW - Erhaltungsaufwendungen oder Herstellungskosten
Bei den Aufwendungen für die Erneuerung eines Balkons dürfte es sich um sofort abzugsfähigen Erhaltungsaufwand handeln. Da diese wohl noch während der Eigennutzung (Q1/2020) angefallen sind, sind sie m.E. gar nicht abzugsfähig.
Kann man als versuchte Steuerverkürzung auslegen...Ich habe in der Steuererklärung 2020 daher gepokert und diese voll als Erhaltungsaufwendungen angegeben...
Angesichts des Vorgenannten mehr als freundlich. Ein anderer Bearbeiter hätte vielleicht die Straf- und Bußgeldstelle informiert. Kann aber noch kommen, wenn der zuständige Bearbeiter nochmal darüber nachdenkt.Der Vorschlag vom FA ist diese Aufwendungen als Herstellungskosten anzusetzen und die Bemessungsgrundlage für AfA zu erhöhen anstatt sie sofort abzuschreiben.
Re: Balkon Erneuern bei ETW - Erhaltungsaufwendungen oder Herstellungskosten
Hallo,
Daher ist das in diesem Fall wohl die beste Lösung.
Stefan
Eine solche Abschreibung ist imho rechtmäßig, auch wenn die Arbeiten in die Eigennutzungszeit fielen.Der Vorschlag vom FA ist diese Aufwendungen als Herstellungskosten anzusetzen und die Bemessungsgrundlage für AfA zu erhöhen anstatt sie sofort abzuschreiben.
Daher ist das in diesem Fall wohl die beste Lösung.
Stefan
Re: Balkon Erneuern bei ETW - Erhaltungsaufwendungen oder Herstellungskosten
Danke für die zügigen und eindeutigen Antworten, die sich auch mit meiner Auffassung decken, nachdem ich mich weiter belesen habe.
Ich werde daher Bemessungsgrundlage für die Afa erhöhen und die Kosten über die Restnutzungsdauer abschreiben.
Ich werde daher Bemessungsgrundlage für die Afa erhöhen und die Kosten über die Restnutzungsdauer abschreiben.