Sonder-AfA nutzen bei Verfahrensfreiheit

Ich hab da mal eine Frage zu ...
Antworten
Heiko89
Beiträge: 1
Registriert: 21. Nov 2021, 12:33

Sonder-AfA nutzen bei Verfahrensfreiheit

Beitrag von Heiko89 »

Liebe Forumsmitglieder,

Ich werde im nächsten Jahr den Dachboden eines meiner Mietshäuser in Niedersachsen ausbauen. Die Planung läuft bereits, eine Anzahlung an den Handwerkerbetrieb wird noch in diesem Jahr erfolgen.

Gerne möchte ich ab kommenden Jahr die Sonder-AfA für neuen Wohnraum nutzen (4 Jahre lang zusätzlich 5% Abschreibung). Diese Abschreibung ist jedoch an eine Frist gebunden, und zwar muss bis Ende des Jahres der Bauantrag oder die Bauanzeige gestellt sein. Da der Dachbodenausbau in meinem Falle Verfahrensfrei ist, muss ich entsprechend weder einen Bauantrag noch eine Bauanzeige stellen. Wie kann ich hier sicherstellen, dass die Sonder-AfA genutzt werden kann? Reicht die Anzahlung an den Handwerkerbetrieb aus?

Danke & viele Grüße,
Heiko89
Antworten