Erbengemeinschaft

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Devil
Beiträge: 1
Registriert: 21. Nov 2021, 07:47

Erbengemeinschaft

Beitrag von Devil »

Hallo,

ich bin heute das erste Mal hier im Forum.

Wie im Titel geschrieben geht es um die Erbengemeinschaft meines Bruders und mir.

Wir haben nach dem Tod unserer Mutter Ihr Haus mit 3 Wohneinheiten geerbt.
2 größere und eine kleine Kellerwohnung. Durch einen Testamentszusatz wurden wir
verpflichtet Wohneigentum zu bilden. Die schon länge von mir bewohnte Wohnung soll
in mein Eigentum übergehen, die von meiner Mutter bewohnte in das Eigentum meines Bruders.
Der restliche Teil soll zu jeweils 50 % an uns beide übergehen. Die Miete der Kellerwohnung geht
auf ein gemeinsames Konto um Rücklagen für das Haus zu bilden.

Bisher haben wir diesen Schritt der Eigentumsbildung noch nicht getan.

Wir haben die Regelung getroffen, dass mein Bruder "seine" Wohnung vermietet und die Mieteinnahmen
zu 100 % bekommt.
Ich wohne seither mietfrei in "meiner" bisherigen Wohnung. Alle 3 monatlichen Nebenkostenvorauszahlungen
gehen auf das Gemeinschaftskonto.

Jetzt wollten wir die Steuer machen und der Steuerberater meines Bruders meinte, es sei nicht so einfach unsere
Regelung steuerlich anzuwenden. Es müsste eine GBR gegründet werden und das Finanzamt muss dies auch nicht
so akzeptieren.

Da ich von Beruf Polizeibeamter bin, der zum 31.12.2021 in Ruhestand geht, waren meine Erklärungen bisher sehr
einfach mit Elster zu machen, da bei mir keine Besonderheiten vorlagen.
Mein Bruder ist selbständiger Physiotherapeut und hat deshalb eine Steuerberater.
Dieser hat jetzt entsprechende Dokumente angefordert.

-- Kontoauszüge des gemeinsamen Kontos
-- Gebäüdeversicherung
-- Kosten Heizung und Strom

Wenn der Steuerberater meines Bruders dies alles für ihn bearbeitet, ist meine Steuer für 2020 ja noch nicht erledigt.

Ich veranlage zusammen mit meiner Frau, die bei 30 % Arbeit etwa 10.000 EUR verdient.

Wie soll ich mich verhalten? Soll der Steuerberater am Besten auch meine Steuer machen und alles zusammen abgeben.
Es ist das gleiche Finanzamt das für uns beide zuständig ist.

Als Schlüßsatz:

Von den ganzen Mieteinnahmen bekomme ich lediglich 50 % der Miete der Kellerwohnung. Also 250 EUR, die ja auf dem gemeinsamen
Hauskonto landen.

Ich hoffe, es war nicht zuviel Geschriebenes.


Einen schönen Sonntag

Friedrich
Tom998
Beiträge: 562
Registriert: 30. Aug 2019, 07:51

Re: Erbengemeinschaft

Beitrag von Tom998 »

Für die Erbengemeinschaft ist eine Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung der Einkünfte abzugeben. Dort werden die Einkünfte und deren Verteilung auf die Beteiligten mit Bindungswirkung für die persönliche Einkommensteuer festgestellt.
Wir haben die Regelung getroffen, dass mein Bruder "seine" Wohnung vermietet und die Mieteinnahmen
zu 100 % bekommt. Ich wohne seither mietfrei in "meiner" bisherigen Wohnung.
Die Feinheiten müssten Sie mit dem StB klären, da ihnen auch die vermietete Wohnung zur Hälfte gehört. Ebenso gehört dem Bruder die Hälfte ihrer eigengenutzten Wohnung.
Für das gewünschte Ergebnis sollten sie bald Wohneigentum bilden.
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