Abschreibung bei Wechsel von Vermietung zu Eigennutz bzw. Wechsel der Denkmal AfA (von §7i zu §10f)

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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simon.w
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Abschreibung bei Wechsel von Vermietung zu Eigennutz bzw. Wechsel der Denkmal AfA (von §7i zu §10f)

Beitrag von simon.w »

Hallo zusammen,

Meine Frau und ich werden Ende 2021/Anfang 2022 ein Fachwerkhaus kaufen, das ein Einzelkulturdenkmal ist. Das Haus ist aktuell vermietet ist, allerdings werden die Mieter Ende Juli 22 ausziehen. Wir selbst werden das Haus dann nach einigen Sanierungen im November 22 zum Eigennutz beziehen.

Bei Vermietung ist ja eine Abschreibung nach §7i EStG möglich, bei Eigennutz nach §10f.
Ist es möglich, im ersten Jahr 22 nach §7i abzuschreiben und ab Jahr 23 nach §10f?

Ich weiß, dass die letztliche Höhe der Abschreibung in den ersten Jahren gleich hoch ist und somit nichts am Ergebnis ändert.

Daher dreht sich die Frage eher darum: Kann ich im ersten Jahr, alle Kosten (bwz. Finanzierungskosten etc.) für den Erwerb geltend machen, weil ich ja auch Einkünfte durch Vermietung erziele, auch wenn ich dann im zweiten Halbjahr selbst in die Immobilie einziehe? Oder macht mir das FA einen Strich durch die Rechnung?

Besten Dank und viele Grüße
Simon
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