Guten Abend zusammen
Für privat vermietete Immobilien, die vor 1924 gebaut wurden, gilt ein jährlicher Abschreibungssatz von 2,5 Prozent auf die Anschaffungskosten des Gabäudeanteils. Für Baujahren nach 1924 gelten 2 Prozent.
Ermittelt man wegen Kernsanierung des Objekts für die Berechnung des Gebäudewertes ein fiktives Baujahr, gilt das fiktive oder das ursprüngliche Baujahr als Grundlage für den Abschreibungprozentsatz?
Vielen Dank
Benjamin
Afa Prozentsatz - fiktives Baujahr
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- Registriert: 9. Nov 2021, 20:39
Re: Afa Prozentsatz - fiktives Baujahr
Grundsätzlich bleibt es beim Jahr der tatsächlichen Fertigstellung.
Ausnahme: Die Maßnahmen sind so umfassend, dass ein neues Wirtschaftsgut entsteht. Dann wäre natürlich auf die Fertigstellung dieses neuen Wirtschaftsgutes abzustellen.
taxpert
Ausnahme: Die Maßnahmen sind so umfassend, dass ein neues Wirtschaftsgut entsteht. Dann wäre natürlich auf die Fertigstellung dieses neuen Wirtschaftsgutes abzustellen.
taxpert
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Taxman, The Beatles, Album Revolver
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