Aufwendung Baumaschine steuerlich geltend machen?

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Traderjoe007
Beiträge: 1
Registriert: 22. Okt 2021, 07:55

Aufwendung Baumaschine steuerlich geltend machen?

Beitrag von Traderjoe007 »

Hallo zusammen,

ich bin Eigentümer eines 3-Familienhauses, welches ich derzeit renoviere/saniere. Einen überwiegenden Teil der Maßnahmen führe ich in Eigenleistung durch, Das hierzu benötigte Werkzeug, welches ich für den Innenausbau benötigt habe konnte ich problemlos steuerlich geltend machen.
Demnächst würde ich gerne die Außenanlagen erneuern, wozu ich des öfteren einen Minibagger benötigen werde. In der Vergangenheit habe ich mir so einen hin und wieder mal ausgeliehen, wenn etwas "angefallen" ist.
Demnächst fällt jedoch genügend Arbeit an, sodass ich über einen Kauf einer solchen Maschine nachdenke.
Nun zu meiner Frage:
Kann ich den Kauf der Maschine steuerlich geltend machen? Falls ja, wie?

VIelen Dank im Voraus!
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Aufwendung Baumaschine steuerlich geltend machen?

Beitrag von muemmel »

Kann ich den Kauf der Maschine steuerlich geltend machen? Ja.
Falls ja, wie? Die Abschreibungsdauer ermitteln (mindestens 5 Jahre) und entsprechend abschreiben. Dabei beginnt man im Anschaffungsmonat. Wenn Sie also z. B. im Juli 2022 einen Bagger für 5.000 Euro erwerben und ich mal 5 Jahre Abschreibungsdauer unterstelle, wird er zunächst mit 6 von 60 Monaten abgeschrieben, für 2022 also mit 500 Euro. Ab 2023 sind es dann 1.000 Euro/Jahr usw., bis er komplett abgeschrieben ist.
Die Vorsteuer wird nicht erstattet, da der Bagger für steuerfreie Umsätze (Wohnraummiete) verwendet wird.
reckoner
Beiträge: 1021
Registriert: 21. Jun 2017, 00:21

Re: Aufwendung Baumaschine steuerlich geltend machen?

Beitrag von reckoner »

Hallo,

man wird vielleicht auch noch glaubhaft machen müssen, dass der Bagger weitgehend nur für das vermietete Haus verwendet wird.
Ich würde jedenfalls die Baumaßnahmen dokumentieren (so eine art Fototagebuch).

Und wenn alles fertig ist sollte der Bagger auch wieder verkauft oder ins Privatvermögen übernommen werden.

Stefan
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