Hallo,
wenn das FA frägt, ab wann eine Vermietungsabsicht bestand, worauf möchte das FA dann hinaus?
Eine Wohnung wurde 2010 gekauft und selbstgenutzt, und ab 2020 teilweise (unter-)vermietet. 2020 wurde dann erstmalig Mieteinnahmen gemeldet und auch Werbungskosten, AfA usw. geltend gemacht. Insgesamt sind die Mieteinnahmen höher als die Werbungskosten, sodass hier allein von den Zahlen her offensichtlich eine Einkunftserzielungsabsicht vorliegt.
Liegt dann bereits ab 2010 eine Vermietungsabsicht oder erst ab 2020 (tatsächliche Vermietung) eine Vermietungsabsicht vor?
Vielen Dank.
Ab wann bestand Vermietungsabsicht?
Re: Ab wann bestand Vermietungsabsicht?
Woher soll das Forum das wissen? Absicht bedeutet, es wurde der Entschluss gefasst, zu vermieten und mit den dafür notwendigen Handlungen begonnen, z.B. Schaltung einer Anzeige. 10 Jahre wird das wohl kaum gedauert haben.
Re: Ab wann bestand Vermietungsabsicht?
Es kann ja sein, dass eine Familie geplant hat das Kinderzimmer zu vermieten nachdem das Kind volljährig ist, sodass bereits beim Kauf der Wohnung eine Vermietungsabsicht bestand.
Die Frage ist eher welche Antwort gegenüber dem FA vorteilhafter ist, weil mMn normalweise nur geprüft wird ob eine Einkunftserzielungsabsicht vorliegt oder nicht, und nicht seit wann eine Vermietungsabsicht bestand. Die Einkunftserzielungsabsicht ist dadurch gegeben dass aktuell steuerpflichtige Gewinne gemeldet werden. Es gibt nämlich die Befürchtung, dass das FA weiter nachfrägt und noch mehr Unterlagen nachfordert, was sehr aufwändig wäre.
Die Frage ist eher welche Antwort gegenüber dem FA vorteilhafter ist, weil mMn normalweise nur geprüft wird ob eine Einkunftserzielungsabsicht vorliegt oder nicht, und nicht seit wann eine Vermietungsabsicht bestand. Die Einkunftserzielungsabsicht ist dadurch gegeben dass aktuell steuerpflichtige Gewinne gemeldet werden. Es gibt nämlich die Befürchtung, dass das FA weiter nachfrägt und noch mehr Unterlagen nachfordert, was sehr aufwändig wäre.
Re: Ab wann bestand Vermietungsabsicht?
Es wird nicht um die Frage gehen, ob seit 2010 oder 2020 Vermietungsabsicht bestand, sondern ab wann im Jahr 2020 Vermietungsabsicht bestand!
Sind Kosten wie z.B. AfA ganzjährig anzusetzen oder nur zeitanteilig mit x/12. Und ja, natürlich wird man das ggf. auf Nachfrage nachweisen müssen.
taxpert
Sind Kosten wie z.B. AfA ganzjährig anzusetzen oder nur zeitanteilig mit x/12. Und ja, natürlich wird man das ggf. auf Nachfrage nachweisen müssen.
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Taxman, The Beatles, Album Revolver
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Re: Ab wann bestand Vermietungsabsicht?
Bei der AfA Berechnung wurde von Anfang an mit x/12 berechnet (und auch dem FA gegenüber vorgerechnet), sodass die Frage um "wann in 2020" nicht viel Sinn macht.
Außerdem schreibt das FA selbst "die Wohnung befindet sich seit 2010 in Ihrem Besitz, seit wann bestand Vermietungsabsicht?" sodass anzunehmen ist dass sich das FA dafür interessiert ob bereits seit 2010 oder erst seit (Mitte) 2020 Vermietungsabsicht bestand.
Außerdem schreibt das FA selbst "die Wohnung befindet sich seit 2010 in Ihrem Besitz, seit wann bestand Vermietungsabsicht?" sodass anzunehmen ist dass sich das FA dafür interessiert ob bereits seit 2010 oder erst seit (Mitte) 2020 Vermietungsabsicht bestand.