Anlage V Untervermietung

Ich hab da mal eine Frage zu ...
Antworten
reckoner
Beiträge: 1021
Registriert: 21. Jun 2017, 00:21

Re: Anlage V Untervermietung

Beitrag von reckoner »

Hallo,
Zwei Zimmer davon werden von der Person A genutzt (beide Zimmer haben insgesamt ca. 38m²) und die Person B benutzt das restliche Zimmer mit 39m².
Um so besser. Damit wären sogar (leicht) über 300 Euro OK.

Stefan
Person PR
Beiträge: 15
Registriert: 13. Jun 2021, 17:40

Re: Anlage V Untervermietung

Beitrag von Person PR »

reckoner hat geschrieben: 14. Jun 2021, 08:33 Hallo,
Zwei Zimmer davon werden von der Person A genutzt (beide Zimmer haben insgesamt ca. 38m²) und die Person B benutzt das restliche Zimmer mit 39m².
Um so besser. Damit wären sogar (leicht) über 300 Euro OK.

Stefan
Muss ich dann in der Zeile 31 bei der Anlage V die 250€ (Kaltmiete) x Anzahl der Mietmonate im Jahr 2020 angeben?

Und in welcher Zeile werden Nebenkosten eingetragen?
reckoner
Beiträge: 1021
Registriert: 21. Jun 2017, 00:21

Re: Anlage V Untervermietung

Beitrag von reckoner »

Hallo,

es war doch schon geklärt, dass man sowas ohne Gewinn gar nicht erklären muss.

Stefan
Person PR
Beiträge: 15
Registriert: 13. Jun 2021, 17:40

Re: Anlage V Untervermietung

Beitrag von Person PR »

reckoner hat geschrieben: 14. Jun 2021, 11:12 Hallo,

es war doch schon geklärt, dass man sowas ohne Gewinn gar nicht erklären muss.

Stefan
Achso, also muss dann die Person A die Anlage V gar nicht ausfüllen?
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Anlage V Untervermietung

Beitrag von muemmel »

Ja - was ich Ihnen auch schon in der ersten Antwort mitgeteilt habe.
Antworten