Anlage V Untervermietung

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Person PR
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Anlage V Untervermietung

Beitrag von Person PR »

Hallo zusammen,

ich habe folgende Frage:

Nehmen wir mal an, dass die Person A ein 39 m² Zimmer an Person B (welches mit der Person A verwandt ist) für 250€ vermietet, aber selbst als Mieter 600€ Miete an den Mieter zahlen muss.

Welche Summen muss man nun in Zeile 31 angeben, da man ja keinen Gewinn aus der Untervermietung gemacht hat?

Vielen Dank und viele Grüße
Zuletzt geändert von Person PR am 13. Jun 2021, 19:58, insgesamt 3-mal geändert.
taxpert
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Re: Anlage V Untervermietung

Beitrag von taxpert »

Man hat das ZIMMER für 700 angemietet und vermietet es für 200? Wer macht den soetwas?

taxpert
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muemmel
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Re: Anlage V Untervermietung

Beitrag von muemmel »

Welche Summen muss man nun in Zeile 31 angeben, da man ja keinen Gewinn aus der Untervermietung gemacht hat? Gar nichts - für Vermietungen ohne Gewinnerzielungsabsicht interessiert sich das Finanzamt nicht.
Person PR
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Re: Anlage V Untervermietung

Beitrag von Person PR »

taxpert hat geschrieben: 13. Jun 2021, 18:45 Man hat das ZIMMER für 700 angemietet und vermietet es für 200? Wer macht den soetwas?

taxpert
Habe dies wahrscheinlich für Sie etwas unverständlich formuliert. Die Wohnung wird für 600€ Kalt gemietet und das Zimmer für 250€ untervermietet.
Zuletzt geändert von Person PR am 13. Jun 2021, 19:58, insgesamt 1-mal geändert.
Person PR
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Re: Anlage V Untervermietung

Beitrag von Person PR »

muemmel hat geschrieben: 13. Jun 2021, 18:57 Welche Summen muss man nun in Zeile 31 angeben, da man ja keinen Gewinn aus der Untervermietung gemacht hat? Gar nichts - für Vermietungen ohne Gewinnerzielungsabsicht interessiert sich das Finanzamt nicht.
Muss man dann überhaupt die Untervermietung in diesem Fall angeben?
taxpert
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Re: Anlage V Untervermietung

Beitrag von taxpert »

Das kommt darauf an, wie groß die Wohnung insgesamt ist. Die 700 € eigene Miete kann man natürlich nur anteilig nach qm als Kosten anrechnen!


taxpert
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Person PR
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Re: Anlage V Untervermietung

Beitrag von Person PR »

taxpert hat geschrieben: 13. Jun 2021, 19:43 Das kommt darauf an, wie groß die Wohnung insgesamt ist. Die 700 € eigene Miete kann man natürlich nur anteilig nach qm als Kosten anrechnen!


taxpert
600€ Kaltmiete und 200€ Nebenkosten - 102 m² Wohnung

250€ Kaltmiete und 50€ Nebenkosten - 39m² Zimmer wird untervermietet, sowie die Mitbenutzung von Küche, Bad etc.

Habe mich oben ein wenig mit den Zahlen geirrt... :roll:
Person PR
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Re: Anlage V Untervermietung

Beitrag von Person PR »

Ich habe mich versucht ein wenig schlau zu machen und komme auf folgendes:

Person A mietet eine Wohnung mit 102 m² an und zahlt dafür 600€ Kaltmiete und 200€ Nebenkosten.

Er vermietet der Person B ein Zimmer mit 39m². Person B zahlt an Person A 250€ Kaltmiete und 50€ Nebenkosten.

Rechnung:
39m² von 102m² entspricht ca. 38%
250€ von 600€ entspricht ca. 41,7%

Dies bedeutet, dass die Person A ca. 3% Gewinn macht, aber die Person A vermietet auch die Mitbenutzung von Küche und Bad die man jeweils mit 50/50 betrachten kann.

Diese kommen dann auch noch auf die 39m² hinzu, wenn ich mich nicht täusche.

Also macht die Person A durch die Untervermietung keinen Gewinn richtig???
reckoner
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Re: Anlage V Untervermietung

Beitrag von reckoner »

Hallo,

der Fehler ist, dass nicht nur 39 m² vermietet werden, sondern anteilig auch die Gemeinschaftsräume.
Am besten rechnest du nur mit den allein genutzten Zimmern. Ist beispielsweise das Zimmer von Person A auch 39 m² groß, dann wäre eine Aufteilung 50:50 OK.
Also macht die Person A durch die Untervermietung keinen Gewinn richtig???
Würde ich hier so sehen.

Stefan
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Re: Anlage V Untervermietung

Beitrag von Person PR »

reckoner hat geschrieben: 13. Jun 2021, 22:18 Hallo,

der Fehler ist, dass nicht nur 39 m² vermietet werden, sondern anteilig auch die Gemeinschaftsräume.
Am besten rechnest du nur mit den allein genutzten Zimmern. Ist beispielsweise das Zimmer von Person A auch 39 m² groß, dann wäre eine Aufteilung 50:50 OK.
Also macht die Person A durch die Untervermietung keinen Gewinn richtig???
Würde ich hier so sehen.

Stefan
Es ist eine 3 Zimmer Wohnung. Zwei Zimmer davon werden von der Person A genutzt (beide Zimmer haben insgesamt ca. 38m²) und die Person B benutzt das restliche Zimmer mit 39m².

Dies bedeutet, dass das Zimmer von Person B welches untervermietet wird größer ist, als die anderen Zwei Zimmer die der Untervermieter nutzt.
reckoner
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Re: Anlage V Untervermietung

Beitrag von reckoner »

Hallo,
Zwei Zimmer davon werden von der Person A genutzt (beide Zimmer haben insgesamt ca. 38m²) und die Person B benutzt das restliche Zimmer mit 39m².
Um so besser. Damit wären sogar (leicht) über 300 Euro OK.

Stefan
Person PR
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Re: Anlage V Untervermietung

Beitrag von Person PR »

reckoner hat geschrieben: 14. Jun 2021, 08:33 Hallo,
Zwei Zimmer davon werden von der Person A genutzt (beide Zimmer haben insgesamt ca. 38m²) und die Person B benutzt das restliche Zimmer mit 39m².
Um so besser. Damit wären sogar (leicht) über 300 Euro OK.

Stefan
Muss ich dann in der Zeile 31 bei der Anlage V die 250€ (Kaltmiete) x Anzahl der Mietmonate im Jahr 2020 angeben?

Und in welcher Zeile werden Nebenkosten eingetragen?
reckoner
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Re: Anlage V Untervermietung

Beitrag von reckoner »

Hallo,

es war doch schon geklärt, dass man sowas ohne Gewinn gar nicht erklären muss.

Stefan
Person PR
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Re: Anlage V Untervermietung

Beitrag von Person PR »

reckoner hat geschrieben: 14. Jun 2021, 11:12 Hallo,

es war doch schon geklärt, dass man sowas ohne Gewinn gar nicht erklären muss.

Stefan
Achso, also muss dann die Person A die Anlage V gar nicht ausfüllen?
muemmel
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Re: Anlage V Untervermietung

Beitrag von muemmel »

Ja - was ich Ihnen auch schon in der ersten Antwort mitgeteilt habe.
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