Anlage V Untervermietung
Anlage V Untervermietung
Hallo zusammen,
ich habe folgende Frage:
Nehmen wir mal an, dass die Person A ein 39 m² Zimmer an Person B (welches mit der Person A verwandt ist) für 250€ vermietet, aber selbst als Mieter 600€ Miete an den Mieter zahlen muss.
Welche Summen muss man nun in Zeile 31 angeben, da man ja keinen Gewinn aus der Untervermietung gemacht hat?
Vielen Dank und viele Grüße
ich habe folgende Frage:
Nehmen wir mal an, dass die Person A ein 39 m² Zimmer an Person B (welches mit der Person A verwandt ist) für 250€ vermietet, aber selbst als Mieter 600€ Miete an den Mieter zahlen muss.
Welche Summen muss man nun in Zeile 31 angeben, da man ja keinen Gewinn aus der Untervermietung gemacht hat?
Vielen Dank und viele Grüße
Zuletzt geändert von Person PR am 13. Jun 2021, 19:58, insgesamt 3-mal geändert.
Re: Anlage V Untervermietung
Man hat das ZIMMER für 700 angemietet und vermietet es für 200? Wer macht den soetwas?
taxpert
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"I'm the taxman and you are working for no one but me!
Taxman, The Beatles, Album Revolver
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Re: Anlage V Untervermietung
Welche Summen muss man nun in Zeile 31 angeben, da man ja keinen Gewinn aus der Untervermietung gemacht hat? Gar nichts - für Vermietungen ohne Gewinnerzielungsabsicht interessiert sich das Finanzamt nicht.
Re: Anlage V Untervermietung
Habe dies wahrscheinlich für Sie etwas unverständlich formuliert. Die Wohnung wird für 600€ Kalt gemietet und das Zimmer für 250€ untervermietet.
Zuletzt geändert von Person PR am 13. Jun 2021, 19:58, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Anlage V Untervermietung
Muss man dann überhaupt die Untervermietung in diesem Fall angeben?
Re: Anlage V Untervermietung
Das kommt darauf an, wie groß die Wohnung insgesamt ist. Die 700 € eigene Miete kann man natürlich nur anteilig nach qm als Kosten anrechnen!
taxpert
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Re: Anlage V Untervermietung
600€ Kaltmiete und 200€ Nebenkosten - 102 m² Wohnung
250€ Kaltmiete und 50€ Nebenkosten - 39m² Zimmer wird untervermietet, sowie die Mitbenutzung von Küche, Bad etc.
Habe mich oben ein wenig mit den Zahlen geirrt...
Re: Anlage V Untervermietung
Ich habe mich versucht ein wenig schlau zu machen und komme auf folgendes:
Person A mietet eine Wohnung mit 102 m² an und zahlt dafür 600€ Kaltmiete und 200€ Nebenkosten.
Er vermietet der Person B ein Zimmer mit 39m². Person B zahlt an Person A 250€ Kaltmiete und 50€ Nebenkosten.
Rechnung:
39m² von 102m² entspricht ca. 38%
250€ von 600€ entspricht ca. 41,7%
Dies bedeutet, dass die Person A ca. 3% Gewinn macht, aber die Person A vermietet auch die Mitbenutzung von Küche und Bad die man jeweils mit 50/50 betrachten kann.
Diese kommen dann auch noch auf die 39m² hinzu, wenn ich mich nicht täusche.
Also macht die Person A durch die Untervermietung keinen Gewinn richtig???
Person A mietet eine Wohnung mit 102 m² an und zahlt dafür 600€ Kaltmiete und 200€ Nebenkosten.
Er vermietet der Person B ein Zimmer mit 39m². Person B zahlt an Person A 250€ Kaltmiete und 50€ Nebenkosten.
Rechnung:
39m² von 102m² entspricht ca. 38%
250€ von 600€ entspricht ca. 41,7%
Dies bedeutet, dass die Person A ca. 3% Gewinn macht, aber die Person A vermietet auch die Mitbenutzung von Küche und Bad die man jeweils mit 50/50 betrachten kann.
Diese kommen dann auch noch auf die 39m² hinzu, wenn ich mich nicht täusche.
Also macht die Person A durch die Untervermietung keinen Gewinn richtig???
Re: Anlage V Untervermietung
Hallo,
der Fehler ist, dass nicht nur 39 m² vermietet werden, sondern anteilig auch die Gemeinschaftsräume.
Am besten rechnest du nur mit den allein genutzten Zimmern. Ist beispielsweise das Zimmer von Person A auch 39 m² groß, dann wäre eine Aufteilung 50:50 OK.
Stefan
der Fehler ist, dass nicht nur 39 m² vermietet werden, sondern anteilig auch die Gemeinschaftsräume.
Am besten rechnest du nur mit den allein genutzten Zimmern. Ist beispielsweise das Zimmer von Person A auch 39 m² groß, dann wäre eine Aufteilung 50:50 OK.
Würde ich hier so sehen.Also macht die Person A durch die Untervermietung keinen Gewinn richtig???
Stefan
Re: Anlage V Untervermietung
Es ist eine 3 Zimmer Wohnung. Zwei Zimmer davon werden von der Person A genutzt (beide Zimmer haben insgesamt ca. 38m²) und die Person B benutzt das restliche Zimmer mit 39m².reckoner hat geschrieben: ↑13. Jun 2021, 22:18 Hallo,
der Fehler ist, dass nicht nur 39 m² vermietet werden, sondern anteilig auch die Gemeinschaftsräume.
Am besten rechnest du nur mit den allein genutzten Zimmern. Ist beispielsweise das Zimmer von Person A auch 39 m² groß, dann wäre eine Aufteilung 50:50 OK.
Würde ich hier so sehen.Also macht die Person A durch die Untervermietung keinen Gewinn richtig???
Stefan
Dies bedeutet, dass das Zimmer von Person B welches untervermietet wird größer ist, als die anderen Zwei Zimmer die der Untervermieter nutzt.
Re: Anlage V Untervermietung
Hallo,
Stefan
Um so besser. Damit wären sogar (leicht) über 300 Euro OK.Zwei Zimmer davon werden von der Person A genutzt (beide Zimmer haben insgesamt ca. 38m²) und die Person B benutzt das restliche Zimmer mit 39m².
Stefan
Re: Anlage V Untervermietung
Muss ich dann in der Zeile 31 bei der Anlage V die 250€ (Kaltmiete) x Anzahl der Mietmonate im Jahr 2020 angeben?
Und in welcher Zeile werden Nebenkosten eingetragen?
Re: Anlage V Untervermietung
Hallo,
es war doch schon geklärt, dass man sowas ohne Gewinn gar nicht erklären muss.
Stefan
es war doch schon geklärt, dass man sowas ohne Gewinn gar nicht erklären muss.
Stefan
Re: Anlage V Untervermietung
Ja - was ich Ihnen auch schon in der ersten Antwort mitgeteilt habe.