Ursprünglicher Sachverhalt: Wohnhaus mit Wohnungen, im Erdgeschoss zwei Läden für welche der Vermieter nicht zur USt optiert hat.
Das gesamte Haus wurde 40 Jahre lang als eine Einheit betrachtet und in einer Anlage V+V berechnet.
Neue Situation und Frage:
Nach Auszug der Wohnraummieter wurden die Wohnungen alle nicht mehr neu vermietet, sondern zu Ferienwohnungen umgebaut. Nun aber mit USt.
Frage: müssen die beiden Läden im Erdgeschoss nun auch automatisch mit USt behaltet werden? Gewollt ist das nicht, denn beide Parteien haben darunter zu leiden.
Können sie weiterhin umsatzsteuerfrei geführt werden?
Danke euch im Voraus für die Hilfe!
Vermietungseinkünfte mit USt im konkreten Fall?
Re: Vermietungseinkünfte mit USt im konkreten Fall?
Die Vermietung von Ferienwohnungen fällt nicht unter die Steuerbefreiung des §4 Nr.12 UStG, die Vermietung der Gewerbeeinheiten bleibt dagegen weiterhin von der Steuerbefreiung erfasst und ist entsprechend in der USt- Erklärung anzugeben.
taxpert
Soweit damit ausgedrückt werden soll, dass beide Mieter nicht zum VoSt-Abzug berechtigt sind, ist auch keine Option zur USt-pflichtigen Vermietung möglich!Fragende6 hat geschrieben: Gewollt ist das nicht, denn beide Parteien haben darunter zu leiden.
taxpert
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Taxman, The Beatles, Album Revolver
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