Hallo zusammen,
zur Ausgangssituation:
Ich habe das Haus meiner Eltern 2018 überschrieben bekommen. Meine Eltern leben weiterhin in dem Haus in EG und 1.OG (150qm). Die 50qm große Kellerwohnung ist seit 1.1.2020 vermietet.
Meine Frage:
Kann ich alle Kosten, die zur Instandhaltung des Gebäudes und des Gartens anfallen, anteilig für den vermieteten Teil als sonstige Ausgaben steuerlich geltend machen? Z.B. Farbe für den Anstrich des Hauses, Renovierungskosten für den Garten (neue Palisaden und etc.).
Der Mieter darf den Garten mitbenutzen.
Vielen Dank im Voraus
Hewlett_90
Abschreibbare Kosten für Instandhaltung
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Re: Abschreibbare Kosten für Instandhaltung
Kosten, die das Gesamtgrundstück (Gebäude bzw. Garten) betreffen, anteilig nach Wohnfläche.hewlett_90 hat geschrieben: Kann ich alle Kosten, die zur Instandhaltung des Gebäudes und des Gartens anfallen, anteilig für den vermieteten Teil als sonstige Ausgaben steuerlich geltend machen?
Soweit die Eltern das Haus nicht 1950 oder früher gebaut/erworben haben (oder bereits selber geerbt haben), ist natürlich auch noch anteilige Abschreibung (AfA) möglichhewlett_90 hat geschrieben: Ich habe das Haus meiner Eltern 2018 überschrieben bekommen.
Kosten, die eindeutig nur dem vermieteten Teil zugerechnet werden können (z.B. einzelne Reparaturrechnungen), vollständig der Vermietung.
Kosten, die eindeutig nur dem unentgeltlich den Eltern überlassenen Teil zuzurechnen sind, natürlich gar nicht!
taxpert
"I'm the taxman and you are working for no one but me!
Taxman, The Beatles, Album Revolver
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