Anlage V nachreichen

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Simon121
Beiträge: 1
Registriert: 15. Apr 2021, 00:49

Anlage V nachreichen

Beitrag von Simon121 »

Hallo zusammen,

ist es möglich, die Einkommenssteuer + Anlage KAP bereits im Juli abzugeben und die Anlage V erst später im Dezember, sobald man Rücksprache mit dem Steuerberater gehabt hat? Sprich, kann man einen Teil der Steuererklärung selbst machen und Anlage V etwas später zusammen mit dem Steuerberater?

Danke und viele Grüße
Tom998
Beiträge: 549
Registriert: 30. Aug 2019, 07:51

Re: Anlage V nachreichen

Beitrag von Tom998 »

Wenn sowohl FA wie auch Steuerberater diesen Blödsinn mitmachen, durchaus. Mir ist nur kein StB bekannt, der noch Papiererklärungen übermittelt. Eine einzelne Anlage kann nicht elektronisch übermittelt werden, nur eine vollständige Erklärung. Der ewige Dank des FA ist ihnen zudem gewiss, wenn die Erklärung scheibchenweise kommt. Man hat schließlich nichts besseres zu tun, als den Papierkram monatelang von Juli bis Dezember auf Wiedervorlage zu legen. Zudem dürften Sie die gesetzliche Abgabefrist überschreiten, da nicht die gesamte Erklärung von einem StB mit entsprechender Fristverlängerung erstellt wurde.
taxpert
Beiträge: 790
Registriert: 19. Jun 2017, 14:51

Re: Anlage V nachreichen

Beitrag von taxpert »

Hey Tom998, es ist noch viel einfacher für das FA!

Möglichkeit 1: Es kommt ein Einnahmeüberschuss bei der Anlage V heraus
Dann hat man schlicht eine unvollständige und damit falsche Steuerklärung abgegeben, die zu einer zu niedrigen Festsetzung der Steuer führt! Das erfüllt schlicht alle Merkmale des Straftatbestandes der Steuerhinterziehung!

Möglichkeit 2: Es kommt ein Wk-Überschuss bei der Anlage V heraus
Das FA ist nicht verpflichtet, den Steuerbescheid z.B. mit §164 AO offen zu halten. Die Anlage V ist dann einen neue Tatsache, die wegen groben Verschuldens nicht mehr ausgewertet werden wird! Bleibt nur Einspruch und -weil man den Einspruch ja nicht begründen kann- Klage! Auf den Kosten bleibt man natürlich sitzen, denn auch wenn man im Klageverfahren obsiegt, wird hier die Kostenentscheidung wahrscheinlich zu Lasten des Stpfl. ergehen, den man hätte die Steuererklärung natürlich auch komplett abgeben können!

Von daher machen kann man alles! Man muss halt nur bereit sein, die Folgen zu tragen!

taxpert
"I'm the taxman and you are working for no one but me!

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