Pachteinnahmen als Erbengemeinschaft

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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simi.cordes
Beiträge: 2
Registriert: 6. Apr 2021, 15:05

Pachteinnahmen als Erbengemeinschaft

Beitrag von simi.cordes »

Hallo zusammen,

Ich besitze ein wenig Land, welches mein Vater damals verpachtet hat. Mein Vater verstarb und somit ging der Teil des Landes, welches er damals schon von meinem Opa erbte, an mich und meine Schwester über.

Ich bekomme jedes Jahr den Geldbetrag 1118,- als Pacht.

Jetzt bin ich gerade dabei meine Steuer für letztes Jahr zu machen und habe wie sonst auch diesen Betrag in der Anlage "Einkünfte aus Land und Forst" angegeben.
Da ich meinen Arbeitgeber gewechselt habe, fällt die Pendlerpauschale für mich dieses Jahr raus(ohne das hätte ich es nicht bemerkt). Nachdem ich so weit wie ich das beurteilen kann alles eingegeben habe, kommt Elster Online auf eine Nachzahlung von 300 €. In Steuerklasse 4.

Mal blöd gefragt, ist dieses Pachteinkommen von rund 1000€ /Jahr mit 300€ zu versteuern? Muss ich in meiner Steuererklärung diesen Pachtbetrag überhaupt angeben? Ich mache schließlich zusätzlich dazu eine Steuererklärung für die Erbengemeinschaft, da werden die 2236 € Pachteinnahmen für mich und meine Schwester ja auch angegeben. Da muss ich nichts nachzahlen.

Ich steige da irgendwie nicht durch. Aufgefallen ist es mir nur, da der Betrag der Pendlerpauschale deutlich geringer wurde. Habe ich da im Finanzamt jemanden, der jedes Jahr meine Steuererklärung sieht und sagt " ach er nu wieder, hat er wieder falsch angegeben"
Anomanderrake27
Beiträge: 7
Registriert: 18. Mär 2021, 18:47

Re: Pachteinnahmen als Erbengemeinschaft

Beitrag von Anomanderrake27 »

Für die Erbengemeinschaft geben Sie eine gesonderte und einheitliche Erklärung zur Feststellung von Besteuerungsgrundlagen ab. Hierbei werden einfach nur die Einkünfte der Erbengemeinschaft ermittelt und festgestellt. Die Einkünfte werden dann auf die Beteiligten, also auf Sie und Ihre Schwester verteilt.

Der Ihnen zuzurechnende Gewinn ist dann in der Einkommensteuererklärung anzusetzen. Also haben Sie es bisher immer richtig angegeben.
Severina
Beiträge: 1245
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: Pachteinnahmen als Erbengemeinschaft

Beitrag von Severina »

Doppelt, daher gelöscht
Zuletzt geändert von Severina am 6. Apr 2021, 21:22, insgesamt 1-mal geändert.
Severina
Beiträge: 1245
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: Pachteinnahmen als Erbengemeinschaft

Beitrag von Severina »

Allerdings gehören die Einkünfte nur dann in die Anlage L (und dort in die Zeile "Einkünfte aus Beteiligungen" unter Angabe der Steuernummer, unter der die Feststellungserklärung abgegeben wird), wenn es sich bei dem Land um Betriebsvermögen handelt. Befindet sich der Grundbesitz tatsächlich im Privatvermögen, kommt als Ergebnis zwar materiell dasselbe heraus, es kann aber dazu kommen, dass das Finanzamt durch die Verwendung der Anlage L von Betriebsvermögen ausgeht - und man dann bei einem Verkauf den Nachweis erbringen muss, dass es Privatvermögen ist.

Auch in der Feststellungserklärung ist, sofern Privatvermögen vorliegt, die Anlage V zu verwenden.
simi.cordes
Beiträge: 2
Registriert: 6. Apr 2021, 15:05

Re: Pachteinnahmen als Erbengemeinschaft

Beitrag von simi.cordes »

Hallo,

Danke sehr, jetzt hab ich auch endlich mal verstanden was mir das Finanzamt mit der "gesonderte und einheitliche Erklärung zur Feststellung von Besteuerungsgrundlagen" sagen will. Ich Idiot mach die ganze Zeit eine richtige Steuererklärung...

Okay die Pachteinnahmen gebe ich dann in meiner Steuererklärung an und die werden dann auf mein normales Einkommen als Angestellter gerechnet? Also ist die Nachzahlung richtig ?
Ich bin mir nicht sicher aber ist die Erbengemeinschaft nicht als Landwirtschaftlicher Betrieb gelistet ?

Grüße
taxpert
Beiträge: 790
Registriert: 19. Jun 2017, 14:51

Re: Pachteinnahmen als Erbengemeinschaft

Beitrag von taxpert »

simi.cordes hat geschrieben:Okay die Pachteinnahmen
Nein, nicht die Pachteinnahmen, sondern der Anteil an den Einkünften, die im Rahmen der einheitlich und gesonderten Feststellung für sie festgestellt werden.
simi.cordes hat geschrieben: Ich bin mir nicht sicher aber ist die Erbengemeinschaft nicht als Landwirtschaftlicher Betrieb gelistet ?
Das kann ihnen zunächst auch vollkommen egal sein, denn auch über die Art der Einkünfte (V+V oder LuF) wird auf Ebene der einheitlich und gesonderten Feststellung entschieden. Die Stelle, die für Ihren ESt-Bescheid verantwortlich ist, ist an das was die Stelle, die für die einheitlich und gesonderte Feststellung zuständig ist und weiter meldet gebunden.

Das Einzige was ggf. tatsächlich bei den erstmaligen Einkünften passieren könnte wäre, dass Sie die Einkünfte als V+V erklären, festgestellt und mitgeteilt werden aber LuF-Einkünfte und ihre ESt-Stelle erkennt nicht, dass es sich dabei um die selben Einkünfte handelt und setzt sie daher beide an. Das lässt sich jedoch mit einem Anruf, schlimmstenfalls mit Einspruch beheben.
simi.cordes hat geschrieben:Also ist die Nachzahlung richtig ?
simi.cordes hat geschrieben:eine Nachzahlung von 300 €.
Der Betrag ist auf jeden Fall realistisch. Nehmen Sie einfach ihren letzten Steuerbscheid und rufen Sie den ESt-Rechner auf der Seite des BMF auf. Wenn Sie hier das zu versteuernde Einkommen eingeben, wird Ihnen neben der tatsächlichen Steuer auch die Durchschnittsbelastung und auch die Grenzbelastung in Prozent angezeigt. Die Grenzbelastung ist praktisch der Steuersatz, der auf dem letzten verdienten Euro lastet. Jeder Euro mehr wird dann mit steigender Tendenz bis zu 42% belastet. Dabei ist es übrigens völlig egal, ob es sich um Einkünfte aus V+V, LuF oder um eine Gehaltserhöhung handelt!

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reckoner
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Re: Pachteinnahmen als Erbengemeinschaft

Beitrag von reckoner »

Hallo,

da hier mit einer Software gearbeitet wird bietet es sich an, mal testweise die Pachteinnahmen wegzulassen. Die Differenz der Steuer ist genau das was auf die Pachteinnahmen entfällt.

Stefan
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