Vermietung als Miteigentümer

Ich hab da mal eine Frage zu ...
Antworten
awo
Beiträge: 1
Registriert: 3. Mär 2021, 14:00

Vermietung als Miteigentümer

Beitrag von awo »

Hallo,

gesetzt den Fall, man würde ausschließlich als Miteigentümer ein Haus vermieten, muss dann die anteilige Miete in Steuererklärung eingegeben werden? Oder die gesamte Miete, weil der andere Miteigentümer nichts mit dem Mietvertrag zu tun hat?

Müssten dann bei der Afa die gesamten Anschaffungskosten oder nur der Miteigentumsanteil angegeben werden, wenn der Miteigentümer zum eigenen Haushalt gehört (z.B. Ehefrau oder Kind ohne eigenes Einkommen)?

Gelten dann als Anschaffungskosten der Kaufpreis + Nebenkosten - Grundstückswert?
reckoner
Beiträge: 1021
Registriert: 21. Jun 2017, 00:21

Re: Vermietung als Miteigentümer

Beitrag von reckoner »

Hallo,

wenn mehrere Personen gemeinsam Erträge erwirtschaften (egal ob durch Vermietung, durch Gewerbe, oder sonst wie), dann handelt es sich in der Regel* um eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (eine sogenannte BGB-Gesellschaft). Für diese ist jeweils eine Feststellungserklärung einzureichen. Das Ergebnis fließt dann - mehr oder weniger automatisch - in die Einkommensteuerbescheide ein.
Eine Ausnahme sind Ehepaare, die wählen einfach die Zusammenveranlagung.

*natürlich könnten es auch Kapitalgesellschaften sein (GmbH, AG u.s.w.) - aber das führt hier wohl zu weit
Oder die gesamte Miete, weil der andere Miteigentümer nichts mit dem Mietvertrag zu tun hat?
Er hat aber damit zu tun, mindestens mittelbar. Und die AfA kann grundsätzlich nur der Eigentümer geltend machen.
Gelten dann als Anschaffungskosten der Kaufpreis + Nebenkosten - Grundstückswert?
Ja. Wobei die Ermittlung des Grundstückswertes nicht ganz so einfach ist.

Stefan
Antworten