AFA bei nachträglichem Privatdarlehenserlass

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Xenothar
Beiträge: 2
Registriert: 20. Feb 2021, 13:22

AFA bei nachträglichem Privatdarlehenserlass

Beitrag von Xenothar »

Guten Tag,

in folgendem Fall habe ich leider weder hier im Forum oder sonst im Internet wirklich eine Erklärung gefunden:

Es soll ein vollständig vermietetes Haus inkl. Grundstück vom Vater an den Sohn (dieser wäre ich :-)) verkauft werden. Nach diversen unabhängigen Schätzungen beläuft sich der Wert der Immobilie und des Grundstücks zusammen auf 650.000 Euro. AFA seitens meines Vaters besteht keine mehr. Mein Vater würde nun gerne das Haus für 650.000 Euro im Rahmen eines Privatdarlehen an mich verkaufen zu marktüblichen Konditionen. Soweit so gut und alles "normal".

Daraus ergibt sich nach meinem Verständnis die Absetzbarkeit von AFA des Gebäudewerts (Kaufpreis abzüglich Grundstück) mit 2% pro Jahr und der Zinsen des Privatdarlehens, da Immobilie nicht in Eigennutzung (ist und soll langfristig vermietet werden).

Nun der spannende Teil: Angenommen, mein Vater entscheidet in 5 oder 10 oder X Jahren, mir den Rest oder einen Teil des Privatdarlehens zu erlassen (quasi im Rahmen einer Schenkung, Schenkungssteuer lassen wir mal außen vor und nehmen an, der Schenkungswert zu diesem Zeitpunkt ist unter 400.000 Euro).

Was passiert nun mit der AFA? Ändert sich rückwirkend die Bemessungsgrundlage, weil ein Teil des Verkaufswertes nun nachträglich unentgeltlich geschenkt wurde? Ändert sich die Bemessungsgrundlage ab dem Zeitpunkt der Schenkung? Gibt es einen Mindestwert für X, sodass sich die Grundlage nicht mehr rückwirkend ändern kann? Was wir vermeiden möchten, ist, dass mein Vater aus Gutwillen in 20 Jahren z.B. den Rest erlässt und sich das FA dann mit zehntausenden Euro Nachzahlung meldet. Jeder Hinweis, auch auf entsprechende gesetzliche Regelungen würde helfen, ich habe nur einen ähnlichen Fall gefunden, da ging es aber um Erlass der Schulden des Todes wegen und ich bin mir bei der Übertragbarkeit hier nicht sicher. Ich kann den Link gerne posten, weiß aber nicht, ob das erlaubt ist? =P

Vielen Dank!
Xeno
Ozymandias
Beiträge: 34
Registriert: 12. Feb 2021, 17:26

Re: AFA bei nachträglichem Privatdarlehenserlass

Beitrag von Ozymandias »

Also ich würde zunächst mal überlegen ob es nicht mehr Sinn macht, das Gebäude und Grundstück getrennt im Kaufvertrag aufzulisten. Dabei kann man sich grob am Bodenrichtwert orientieren.
Dann kann nämlich der Kaufpreis nicht willkürlich vom Finanzamt aufgeteilt werden. Nur das Gebäude kann abgeschrieben werden, nicht das Grundstück.

https://www.steuer-schutzbrief.de/steuertipp-rubriken/immobilienbesitzer/immobilienverkauf-innerhalb-der-familie-statt-erbfall-oder-schenkung.html

Hier wird ihr geplantes Vorhaben beschrieben.
Severina
Beiträge: 1245
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: AFA bei nachträglichem Privatdarlehenserlass

Beitrag von Severina »

Das mit der Aufteilung des Kaufpreises kann man natürlich machen.
Ich möchte allerdings die Information ergänzen, dass das Finanzamt
an eine solche Aufteilung nicht gebunden ist.
Xenothar
Beiträge: 2
Registriert: 20. Feb 2021, 13:22

Re: AFA bei nachträglichem Privatdarlehenserlass

Beitrag von Xenothar »

Hallo,

Vielen, vielen Dank für die Quelle. Da wird unten in der Tat genau dieser Fall beschrieben. Der Gang zum Steuerberater steht ohnehin an, ich bin nur gerne grob informiert, was geht und was nicht geht :-).

Vielen Dank auch für den Tipp mit der Aufteilung, das ist ohnehin geplant. Die Schätzungen des Objekts beinhalten ohnehin eine genaue Aufschlüsselung inkl. Bodenrichtwert, sodass das erstmal kein Problem ist, das genau zu trennen. Mal sehen, ob das FA da dann mitspielt, da das Objekt im Hinterland steht und der Boden daher keinen großen Anteil hat.

Xeno
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