Grüße euch,
ich vermiete derzeit ein Zimmer in meiner 3-Zimmer-Wohnung.
Diese ist 65 m² Groß. Das vermietete Zimmer ist 11 m². Wir nutzen Gemeinschaftsräume: Wohnzimmer, Küche, Bad, Flur und Balkon.
Nach meiner Rechnung kann ich 48 % der Kosten für die Wohnung an den Mieter veranlagen.
Aufgeteilt in Werbungskosten: Strom, Warm- und Kaltwasser, Nebenkosten (umlagefähige), Internet und TV Anschluss, Zinsen für Kredit, Grundsteuer, Kosten für die Eintragung der Grundschuld.
Ebenso habe ich das Zimmer komplett möbliert vermietet. Also alle anfallende Kosten dafür auch in die Werbungskosten.
Dann gibt es noch die Anschaffungskosten des Gebäudes. Was ich 2 % von den Kosten im Jahr auf 50 Jahre absetzen kann. Natürlich das dann auch auf die 48 % zu verrechnen.
Jetzt komme ich ins Grübeln. Die Wohnung musste ich Teils komplett renovieren damit diese Bewohnbar ist. Das heißt. Neue Stromleitung und Anschlüsse verlegt. Boden neu verlegt. Wände wurden verputzt. Türen gestrichen. Die Kleinigkeiten dazu lassen wir weg.
Ich muss betonen, das es reine Materialkosten für mich sind. Den die Elektrik wurde durch meinen Schwager gemacht. Ich hatte die Materialkosten und die Arbeiten von Bohren, Schlitzen und sonstiges selbst gemacht. Sowie auch das Bodenverlegen, Streichen und Verputzen.
Kann ich dann diese Materialkosten als Renovierungskosten doch eintragen und diese auf die 48 % veranlagen?
Und falls doch. Soll ich diese Kosten in die Anschaffungskosten mitberücksichtigen oder doch als Werbungskosten?
LG