Untervermietung - Berechnung Ausgaben

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Janine_Neumann
Beiträge: 1
Registriert: 28. Jan 2021, 17:02

Untervermietung - Berechnung Ausgaben

Beitrag von Janine_Neumann »

Hallo,

Nehmen wir an jemand vermietet 1 Zimmer + gemeinsam genutzte Wohnfläche unter.

Die Betriebskostenabrechnung für 2020 wird erst Ende 2021 eingehen.

Nach welchem Verfahren können die Ausgaben für die Betriebskosten 2020 ermittelt werden? Werden einfach die seinerseits geleisteten Abschlagszahlungen an den Vermieter (zuzüglich der Nachzahlung von 2019, die ja erst 2020 berechnet wurde) im Verhältnis angegeben?

Wenn ja, was wäre, wenn der jetzige Untermieter 2019 noch gar nicht in der Wohnung gewohnt hat. Kann die Nachzahlung für 2019, die 2020 beglichen wurde, trotzdem verhältnismäßig gegengerechnet werden?



Nächste Frage:

Dürfen die Kosten für Strom und Gas 50 % geteilt werden, auch wenn der Untermieter weniger als 50 % der Gesamtwohnfläche nutzt?



Für Ihre Hilfe bin ich sehr dankbar!
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