Sehr geehrte Damen und Herren,
wir, als Rentner mit kleinem Einkommen, haben uns für das in ganzem Leben Ersparte eine Wohnung gekauft, für die wir vom Verkäufer, da er noch nicht ausziehen konnte, für drei Monate im Jahr 2020 und zwei Monate im Jahr 2021 Nutzungsentschädigung bekommen haben bzw. bekommen werden.
Zur ausfüllen der Anlage V zur Einkommenssteuererklärung 2020 hätte ich eine Frage:
Können wir alle Werbungskosten, AfA und Steuern, die die Anlage V vorsieht absetzen, oder gibt es in diesem Fall, wenn man die Wohnung für Eigennutzug gekauft hat, Ausnahmen?
Für eine Antwort werde ich sehr dankbar sein.
John