Sind Mieteinnahmen bei befristeter Vermietung (Liebhaberei) steuerpflichtig?

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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kai_334
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Registriert: 27. Dez 2020, 06:57

Sind Mieteinnahmen bei befristeter Vermietung (Liebhaberei) steuerpflichtig?

Beitrag von kai_334 »

Hallo,

ich plane zeitnah den Erwerb eines Einfamilienhauses, welches ich zunächst auf 2 Jahre befristete vermieten und anschließend selbst mit meiner Familie nutzen will.

Bisher konnte ich in Eigenrecherche in Erfahrung bringen, dass bei befristeter, kurzweiliger Vermietung die Finanzämter oft eine fehlende Einkünfteerzielungsabsicht unterstellen und die Vermietung als Liebhaberei bewerten.

Nach meinem Verständnis können in diesem Fall keine Verluste in der Steuererklärung geltend gemacht werden, sofern sich diese aus Mieteinnahmen abzgl. Kosten (z.B. Werbungskosten wie AfA, Zinsen etc.) ergeben.

Meine Frage: Sollte das Finanzamt die Vermietung als Liebhaberei bewerten, müssen dann trotzdem Mieteinnahmen als Einkommen in der Steuererklärung angegeben werden und entfällt die Berücksichtigung der Vermietung in der Steuererklärung dann in Gänze?

Danke!
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