Werbekosten "vor Anschaffung"

Ich hab da mal eine Frage zu ...
Antworten
Darek
Beiträge: 1
Registriert: 25. Okt 2020, 07:42

Werbekosten "vor Anschaffung"

Beitrag von Darek »

Hallo Zusammen,

ich habe Ende 2018 eine ETW erworben für den Zweck der Vermietung. Der Notartermin fand am 5.12.2018 statt und das Datum der Anschaffung war der 31.01.2019 (Zeitpunkt Übergabe Nutzen und Lasten).
Jetzt habe ich natürlich schon im Dezember Kosten gehabt (Makler, Notar etc.) diese gehören meines Wissens nach zu den Anschaffungskosten und laufen über die AfA. Berichtigt mich falls ich falsch liege.
Jetzt ist es so das ich bereits im Dezember den Schlüssel hatte und auch schon mit der Renovierung begonnen habe (Handwerkerkosten).
Kann ich diese bereits in der Steuererklärung 2019 angeben oder erst 2020? Die Wohnung an sich habe ich bereits in die Erklärung mit aufgenommen aber ohne Kosten (WISO).
Die Wohnung wurde dann zu 01.05.2020 vermietet falls das eine Rolle spielt.

Vielen Dank schon mal für Eure Antworten
taxpert
Beiträge: 790
Registriert: 19. Jun 2017, 14:51

Re: Werbekosten "vor Anschaffung"

Beitrag von taxpert »

Darek hat geschrieben: ich habe Ende 2018 eine ETW erworben für den Zweck der Vermietung. Der Notartermin fand am 5.12.2018 statt und das Datum der Anschaffung war der 31.01.2019 (Zeitpunkt Übergabe Nutzen und Lasten).
Jetzt habe ich natürlich schon im Dezember Kosten gehabt (Makler, Notar etc.) diese gehören meines Wissens nach zu den Anschaffungskosten und laufen über die AfA. Berichtigt mich falls ich falsch liege.
Das kommt ein bisschen darauf an ...

Notar- und Grundbuchkosten, die nicht für den Erwerb, sondern für die Grundschuld angefallen sind, gehören nicht zu den Anschaffungs- sondern zu den Finanzierungskosten und können sofort im Jahr des Abflusses alls Wk abgezogen werden.
Darek hat geschrieben: Jetzt ist es so das ich bereits im Dezember den Schlüssel hatte und auch schon mit der Renovierung begonnen habe (Handwerkerkosten).
Kann ich diese bereits in der Steuererklärung 2019 angeben oder erst 2020?
Wk sind immer im dem Jahr abziehbar, in dem sie abfließen! Dabei ist es unerheblich, ob in diesem Jahr bereits Einnahmen zugeflossen sind, R21.2 Abs.3 EStR.

taxpert
"I'm the taxman and you are working for no one but me!

Taxman, The Beatles, Album Revolver
Antworten