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Das kommt ein bisschen darauf an ...ich habe Ende 2018 eine ETW erworben für den Zweck der Vermietung. Der Notartermin fand am 5.12.2018 statt und das Datum der Anschaffung war der 31.01.2019 (Zeitpunkt Übergabe Nutzen und Lasten).
Jetzt habe ich natürlich schon im Dezember Kosten gehabt (Makler, Notar etc.) diese gehören meines Wissens nach zu den Anschaffungskosten und laufen über die AfA. Berichtigt mich falls ich falsch liege.
Wk sind immer im dem Jahr abziehbar, in dem sie abfließen! Dabei ist es unerheblich, ob in diesem Jahr bereits Einnahmen zugeflossen sind, R21.2 Abs.3 EStR.Jetzt ist es so das ich bereits im Dezember den Schlüssel hatte und auch schon mit der Renovierung begonnen habe (Handwerkerkosten).
Kann ich diese bereits in der Steuererklärung 2019 angeben oder erst 2020?
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