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Mehrere Wohnungen

Verfasst: 15. Okt 2020, 12:02
von Porscheegon
Ich habe ein 3 Familienhaus geerbt. Eine Wohnung will ich selber nutzen.
Muss ich die Renovierungskosten einzel aufteilen. Wenn ich eine Maschine kaufe, teile ich die dann und mach für jede Wohnung ein drittel geötend, oder nur die Wohnungen in denen ich die Maschine genutzt habe. Hier ein Plattenschneider den ich in den Mietwohungen brauche, aber mich in meiner (die ist bereits renoviert gewesen) nicht.

Danke

Re: Mehrere Wohnungen

Verfasst: 15. Okt 2020, 12:52
von taxpert
> Aufwendungen, die nur die vermieteten Wohnungen betreffen gehören in Zeile 40 der Anlage V (= direkte Zuordnung)

> Aufwendungen, die das gesamte Haus betreffen gehören in Zeile 41 der Anlage V mit entsprechender Aufteilung (= verhältnismäßige Zuordnung)

taxpert