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Abschreibung Sanierung Selbstnutzung

Verfasst: 28. Sep 2020, 08:46
von hackbu
Hallo zusammen,

folgende Fragestellung: Das Haus gehört zur Hälfte meinem Opa, zur Hälfte seiner Schwester. Die Erdgeschosswohnung wurde bis Anfang des Jahres an jemand Fremdes vermietet. Nach dessen Auszug wurde die Wohnung saniert und meine Opa und meine Oma sind in diese Wohnung gezogen. Von den ganzen Sanierungskosten können sie (Opa & dessen Schwester) jetzt vermutlich nicht viel abschreiben, da Opa und Oma selbst in der Wohnung wohnen.

Würde es denn anders aussehen, wenn Opa und Oma (oder nur Oma die nicht Eigentümerin des Hauses ist) ganz normal Miete an die Hausgemeinschaft (Opa & dessen Schwester) zahlen würden? Könnten man also mehr abschreiben, wenn Opa und Oma nicht kostenfrei in der Wohnung wohnen würden, sondern wie ein Fremdmieter jeden Monat ortsübliche Miete zahlen würden? Oder dürfte dafür auch nur Oma in der Wohnung leben?

Vielen Dank für die Info.

Schöne Grüße
Christian

Re: Abschreibung Sanierung Selbstnutzung

Verfasst: 28. Sep 2020, 11:56
von reckoner
Hallo,
Würde es denn anders aussehen, wenn Opa und Oma (oder nur Oma die nicht Eigentümerin des Hauses ist) ganz normal Miete an die Hausgemeinschaft (Opa & dessen Schwester) zahlen würden?
Erstmal ist das schon etwas kompliziert, weil es eine teilweise Selbstnutzung wäre.
Aber davon ab, ist dir klar das die Miete dann auch versteuert werden müsste? Und abschreiben heißt ja nicht, dass man Geld vom Finanzamt bekommt, sondern nur das man weniger bis gar keine Steuern zahlt.

Ich meine aber, dass auch Aufwendungen vor dem Einzug unter den §35a fallen können; manchmal bringt das sogar mehr ein.

Stefan

Re: Abschreibung Sanierung Selbstnutzung

Verfasst: 28. Sep 2020, 16:53
von hackbu
Hallo Stefan,

dass die Miete versteuert werden ist mir bewusst. Allerdings ist das bei uns etwas komplizierter aufgeteilt und wäre dementsprechend nicht von Nachteil für uns. Worunter genau bei §35a meinst du könnte das fallen?

VG
Christian

Re: Abschreibung Sanierung Selbstnutzung

Verfasst: 28. Sep 2020, 17:07
von reckoner
Hallo,
Allerdings ist das bei uns etwas komplizierter aufgeteilt und wäre dementsprechend nicht von Nachteil für uns.
Wenn Steuern kein Nachteil sind, dann sind Werbungskosten doch auch kein Vorteil (?)
Worunter genau bei §35a meinst du könnte das fallen?
Ich meinte natürlich §35a EStG.
Da geht es um haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerrechnungen. Bedingung ist aber eine unbare Zahlung, und es sind keine Materialkosten betroffen.

Stefan