Ferienwohnung / Mehrwertsteuerabzug

Ich hab da mal eine Frage zu ...
Antworten
MatzeI.
Beiträge: 1
Registriert: 8. Sep 2020, 10:41

Ferienwohnung / Mehrwertsteuerabzug

Beitrag von MatzeI. »

Hallo Zusammen,

ich habe das Forum durchsucht, aber bisher hierzu nichts gefunden. Ich habe folgendes Thema:

Wir beabsichtigen, eine Ferienwohnung zu kaufen. Soweit ich es verstanden habe, kann die Wohnung netto erworben und die Mehrwertsteuer direkt als Vorsteuer abgezogen werden, sofern die Einkünfte ebenfalls versteuert werden.

Dass dies für die Wohnung an sich gilt, ist mir klar.

- Was ist aber mit der Mehrwertsteuer auf Maklerkosten, Notargebühren, Amtskosten und weitere Kosten bei der Anschaffung?
- Bezieht sich die Grundwerwerbsteuer auf den Netto- oder den Bruttopreis?
- Wie verhält es sich mit der Anschaffung von Möbeln (kann die MWst hier direkt als Vorsteuer abgezogen werden?
- Kann die Mwst auch bei den Nebenkosten als Vorsteuer abgezogen werden (Verwaltung, Müllgebühren, Strom, Gas etc.)?

Vielen Dank für Eure Hilfe.
taxpert
Beiträge: 790
Registriert: 19. Jun 2017, 14:51

Re: Ferienwohnung / Mehrwertsteuerabzug

Beitrag von taxpert »

MatzeI. hat geschrieben: Soweit ich es verstanden habe, kann die Wohnung netto erworben und die Mehrwertsteuer direkt als Vorsteuer abgezogen werden, sofern die Einkünfte ebenfalls versteuert werden.
Grundsätzlich ja, soweit der Veräußerer zur USt optiert. Das heißt aber auch dass der Verkäufer, der z.B. 100.000 € für die FeWo erwirtschaften möchte, einen Bruttopreis von 116.000 € verlangt, denn die 16.000 € USt muss er ja an das FA abführen. Außerdem wäre zu prüfen, ob es sich nicht ggf. um eine nicht steuerbare geschäftsveräußerung im Ganzen im Sinne §1 Abs.1a UStG handelt. Es empfiehlt sich daher ganz dringend VOR Abschluss des Kaufvertrages einen StB zu konsultieren. Ansonsten droht bei falscher Formulierung im Notarvertrag (und seien Sie sicher: ein Notar hat keinen blassen Schimmer vom UStG!) die Notwendigkeit eines zweiten kosten-intensiven Notarvertrages zur "Rettung" des ersten Vertrgaes im Hinblick auf die USt!
MatzeI. hat geschrieben: - Was ist aber mit der Mehrwertsteuer auf Maklerkosten, Notargebühren, Amtskosten und weitere Kosten bei der Anschaffung?
Ja, soweit VoSt-belastet ("Amtskosten")
MatzeI. hat geschrieben: - Bezieht sich die Grundwerwerbsteuer auf den Netto- oder den Bruttopreis?
Brutto
MatzeI. hat geschrieben: - Wie verhält es sich mit der Anschaffung von Möbeln (kann die MWst hier direkt als Vorsteuer abgezogen werden?
Ja, aber Vorsicht! Da oben steht "Wir" liegt eine GbR vor! Dann müssen auch alle Rechnungen auf die GbR lauten, NIE auf eine der beiden Beteiligten alleine!
MatzeI. hat geschrieben: - Kann die Mwst auch bei den Nebenkosten als Vorsteuer abgezogen werden (Verwaltung, Müllgebühren, Strom, Gas etc.)?
Ja.

Bitte auch beachten, dass die Bindung an den Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG zwar nur 5 Jahre beträgt, die "Überwachung" des VoSt-Abzuges beim erworbenen Grundstück aber 10 Jahre! Wird also ab dem sechsten Jahr wieder die Kleinunternehmerregelung geltend gemacht, ist über §15a UStG die VoSt aus dem Erwerb anteilig zu berichtigen!

taxpert
"I'm the taxman and you are working for no one but me!

Taxman, The Beatles, Album Revolver
Antworten