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Anlage V Einkünfte Umlagen

Verfasst: 6. Sep 2020, 11:51
von komakino
Hallo zusammen,

im Jahre 2018 hatte ich einen unterjährigen Mieterwechsel. Vereinnahmt wurden € 1800 als NK-Vorauszahlung. Mieter A hat ein Guthaben i.H. von € 300 und Mieter B eine Nachzahlung von € 100. Was gebe ich denn jetzt bei Einnahmen an ? € 1900 oder € 1600 ? Sofern die € 1900 korrekt sind, müssen sicherlich die € 300 bei´Ausgaben gebucht werden oder ?

Vielen Dank für die Beantwortung.

Christian