Hallo zusammen,
im Jahre 2018 hatte ich einen unterjährigen Mieterwechsel. Vereinnahmt wurden € 1800 als NK-Vorauszahlung. Mieter A hat ein Guthaben i.H. von € 300 und Mieter B eine Nachzahlung von € 100. Was gebe ich denn jetzt bei Einnahmen an ? € 1900 oder € 1600 ? Sofern die € 1900 korrekt sind, müssen sicherlich die € 300 bei´Ausgaben gebucht werden oder ?
Vielen Dank für die Beantwortung.
Christian