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Renov-Kosten absetzen in eigengenutztem 2Familienhaus

Verfasst: 17. Aug 2020, 17:21
von hheck
Guten Tag, Zusammen.

Ich bewohne eine Wohnung in meinem Eigenheim und habe die 2. Wohnung vermietet.
Nun wurde die Hausfront neu verputzt und gestrichen.
Ich vermute:
Die Ren-Kosten werden mit je 50 % auf die Wohnungen aufgeteilt.
In Anlage V also 50% der Rechnung als Erhaltungsaufwand.
Kann ich die anderen 50% für meine Wohnung als Haushaltsnahe Dienstleistung (nur Lohnkosten/max 20% aus 50%/max 600 €) geltend machen?

Gruß
Helle

Re: Renov-Kosten absetzen in eigengenutztem 2Familienhaus

Verfasst: 17. Aug 2020, 17:34
von muemmel
Kann ich die anderen 50% für meine Wohnung als Haushaltsnahe Dienstleistung (nur Lohnkosten/max 20% aus 50%/max 600 €) geltend machen? Ja - wobei die Kappung bei 1.200 Euro liegt, nicht bei 600 Euro. Und es heißt haushaltsnahe Handwerkerleistung, nicht "Dienstleistung" (das wäre die Putzfrau oder der Gärtner und die Kappung läge bei 4000 Euro im Jahr).