Renov-Kosten absetzen in eigengenutztem 2Familienhaus
Verfasst: 17. Aug 2020, 17:21
Guten Tag, Zusammen.
Ich bewohne eine Wohnung in meinem Eigenheim und habe die 2. Wohnung vermietet.
Nun wurde die Hausfront neu verputzt und gestrichen.
Ich vermute:
Die Ren-Kosten werden mit je 50 % auf die Wohnungen aufgeteilt.
In Anlage V also 50% der Rechnung als Erhaltungsaufwand.
Kann ich die anderen 50% für meine Wohnung als Haushaltsnahe Dienstleistung (nur Lohnkosten/max 20% aus 50%/max 600 €) geltend machen?
Gruß
Helle
Ich bewohne eine Wohnung in meinem Eigenheim und habe die 2. Wohnung vermietet.
Nun wurde die Hausfront neu verputzt und gestrichen.
Ich vermute:
Die Ren-Kosten werden mit je 50 % auf die Wohnungen aufgeteilt.
In Anlage V also 50% der Rechnung als Erhaltungsaufwand.
Kann ich die anderen 50% für meine Wohnung als Haushaltsnahe Dienstleistung (nur Lohnkosten/max 20% aus 50%/max 600 €) geltend machen?
Gruß
Helle