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Warten auf Festestellungsbescheid für Einkommensteuererklärung

Verfasst: 23. Jul 2020, 22:42
von Windblüte
Hallo,

noch eine Frage: Als Erbengemeinschaft muss man, so wie ich es verstanden habe eine "Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung" abgeben. Das macht aber nicht jeder für sich, sondern ein Miteigentümer gibt das für alle zusammen ab. Richtig? Dann muss man warten, bis man vom Finanzamt einen Feststellungsbescheid bekommt und dann erst hat man die Werte, die dann jeder Miteigentümer in seine eigene Einkommensteuererklärung eintragen muss. Richtig?

Aber was macht man, wenn der Feststellungsbescheid auf sich warten lässt und die Abgabefrist für die Steuererklärung naht?

Re: Warten auf Festestellungsbescheid für Einkommensteuererklärung

Verfasst: 24. Jul 2020, 08:19
von Tom998
Man kann die eigene Einkommensteuererklärung auch abgeben, wenn die Einkünfte aus der Beteiligung noch nicht bekannt sind. Man trägt halt einen geschätzten Wert ein.
Der Einkommensteuerbescheid wird ggf. später gem. § 175 AO geändert.