Sonder-AfA Mietwohnungsbau

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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alexsen85
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Registriert: 17. Jul 2020, 09:43

Sonder-AfA Mietwohnungsbau

Beitrag von alexsen85 »

Hallo liebe Foristen,

meine Frage bezieht sich auf die im letzten Jahr eingeführte Sonder-AfA im Mietwohnungsbau.

Ich habe eine Neubauimmobilie in Hanau, Hessen erworben, die allen Kritierien der o. g. AfA entspricht, außer was den Bauantrag betrifft.

Laut Gesetz muss dieser nach dem 31.08.18 gestellt worden sein. "Unser" Bauantrag ist zwar vorher eingereicht worden (Stempel vom 02.08.18), die Vollständigkeit wurde aber erst danach beschieden und zwar am 15.10.2018. Was mir ein wenig Hoffnung macht: In diesem Bescheid wurde erst explizit der Beginn der dreimonatigen Bearbeitungsfrist vom Bauamt bestätigt.

Meine Frage an das Forum wäre, ob es sich aus Eurer Sicht lohnt hier in die Diskussion mit dem Finanzamt zu gehen, da es doch um eine Menge Geld geht (3 Jahre x 5% auf ca. 250 T€ Herstellungskosten)? Wenn letztlich nur der erste Eingangsstempel gilt, habe ich natürlich schlechte Karten.

Beste Grüße und Danke vorab!
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