Wohnungsrenovierung vor Selbstnutzung

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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hackbu
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Registriert: 1. Jul 2020, 08:49

Wohnungsrenovierung vor Selbstnutzung

Beitrag von hackbu »

Hallo zusammen,

mein Großvater besitzt mit seiner Schwester (Bauherrengemeinschaft) ein Haus mit mehreren Parteien. Bisher haben sie im Dachgeschoss gewohnt. Aus Altersgründen haben wir die Erdgeschosswohnung nach Auszug der letzten Mieterin allerdings komplett renoviert, sodass meine Großeltern bald ins Erdgeschoss ziehen können. Bei der Renovierung anderer Wohnungen konnte mein Großvater immer 50% abschreiben (andere 50% seine Schwester), da die Wohnungen vermietet wurden. In diesem Fall ziehen meine Großeltern allerdings selbst ein.

Jetzt stellt sich die Frage, ob mit der kostenintensiven Renovierung noch irgendwas an Steuern gespart werden kann. Beispielsweise könnte die Wohnung zunächst an jemand anders vermietet werden bevor meine Großeltern einziehen. Wie lang müsste man die Wohnung vermieten, dass maximal abgeschrieben werden kann?

Würden sie direkt selbst einziehen, könnten sie vermutlich nur die 1.200€ (?) Handwerkerkosten pro Jahr abschreiben. Damit kommen wir allerdings nicht weit, da mit den restlichen Mieteinnahmen schon etwas mehr zusammen kommt...

Ich würde mich über euer Feedback freuen. Tipps und Tricks (falls es hier welche gibt) nehme ich natürlich gerne mit! ;)

Liebe Grüße
taxpert
Beiträge: 790
Registriert: 19. Jun 2017, 14:51

Re: Wohnungsrenovierung vor Selbstnutzung

Beitrag von taxpert »

hackbu hat geschrieben: Würden sie direkt selbst einziehen, könnten sie vermutlich nur die 1.200€ (?) Handwerkerkosten pro Jahr abschreiben.
Dabei dürfte es auch bleiben!
hackbu hat geschrieben: Beispielsweise könnte die Wohnung zunächst an jemand anders vermietet werden bevor meine Großeltern einziehen.
Da ist zunächst einmal alleine schon das mietrechtliche Problem den Mieter wieder aus der Wohnung zu bekommen!
hackbu hat geschrieben: Wie lang müsste man die Wohnung vermieten, dass maximal abgeschrieben werden kann?
Soweit man wirklich einen Mieter findet, der sich auf einen befristeten Mietvertrag einlässt, läge wegen der Befristung die Vermutung der Überschusserzielungsabsicht nicht mehr vor. Es müssten also tatsächlich mehr Mieteinnahmen als Wk anfallen.

taxpert
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