Ab wann Afa berechnen

Ich hab da mal eine Frage zu ...
Antworten
Michael888
Beiträge: 5
Registriert: 26. Jul 2017, 09:56

Ab wann Afa berechnen

Beitrag von Michael888 »

Afa für eine Wohnung kann ab Fertigstellung angerechnet werden. Aber ab wann genau gilt die Wohnung als fertig gestellt?

Es sollte ab “Betriebsbereitschaft” sein, also ab dem Zeitpunkt der Übergabe der Baugesellschaft?
taxpert
Beiträge: 790
Registriert: 19. Jun 2017, 14:51

Re: Ab wann Afa berechnen

Beitrag von taxpert »

H7.4 "Fertigstellung" EStH
- Ein Wirtschaftsgut ist fertig gestellt, sobald es seiner Zweckbestimmung entsprechend genutzt werden kann (>BFH vom 20.2.1975 - BStBl II S. 412 und vom 21.7.1989 - BStBl II S. 906).

- Ein Gebäude ist fertig gestellt, wenn die wesentlichen Bauarbeiten abgeschlossen sind und der Bau so weit errichtet ist, dass der Bezug der Wohnungen zumutbar ist oder dass das Gebäude für den Betrieb in all seinen wesentlichen Bereichen nutzbar ist (>BFH vom 21.7.1989 - BStBl II S. 906).

- Ein Gebäude ist nicht fertig gestellt, wenn Türen, Böden und der Innenputz noch fehlen (>BFH vom 21.7.1989 - BStBl II S. 906).

...

- Eine Eigentumswohnung ist mit der Bezugsfertigkeit fertig gestellt, auch wenn zu diesem Zeitpunkt zivilrechtlich noch kein Wohneigentum begründet und die Teilungserklärung noch nicht abgegeben worden ist (>BFH vom 26.1.1999 - BStBl II S. 589).
taxpert
"I'm the taxman and you are working for no one but me!

Taxman, The Beatles, Album Revolver
Antworten