Hallo Ihr,
ich habe eine Frage bzgl. eines möglichen (Teil-)Verlustrücktrags bzw. –vortrags.
Habe nun den Steuerbescheid erhalten, Sachverhalt ist folgender:
Habe bei Einkünften aus Vermietung wg. teurer Reparaturen im letzten Jahr einen Verlust von mehreren Tausend EUR erzielt. Dieser wurde mit den anderen (diesmal recht geringen) positiven Einkünfte (KAP, Renten) verrechnet, so dass das zu versteuernde Einkommen nur ca. 5000 EUR betrug und damit erheblich unter dem Grundfreibetrag von 9.168 EUR lag. Somit sind gute 4000 EUR des Verlusts quasi „versickert“, weil ich ja so oder so in dann keine Steuern zu bezahlen habe.
Da ich im Vorjahr und auch in den Folgejahren deutlich höhere positive Einkünfte habe, folgende Frage:
Ist es möglich, Teile der Verluste aus VV (oder ggf. auch der Komplettbetrag) nicht automatisch mit den anderen Einkünften verrechnen zu lassen bzw. zurück- oder vorzutragen, so dass die Verluste angerechnet werden können?
Danke im Voraus für Eure Antworten!
(Teil-)Verlustrücktrag bzw. -vortrag?
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Re: (Teil-)Verlustrücktrag bzw. -vortrag?
Hier bietet sich die Verteilung des Aufwandes bei V+V auf 2 bis zu 5 Jahre nach §82b EStDV an. Ggf. also innerhalb der Einspruchsfrist Antrag auf Änderung stellen.
taxpert
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Taxman, The Beatles, Album Revolver
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