Hallo Wissende
Wir haben unserer Tochter eine Wohnung unentgeltlich überlassen. Nach ca. 2 Jahren ist sie am 30.04.2019 ausgezogen. Ab 01.05.2019 wurde die Wohnung vermietet. In der Jahresabrechnung 2019 des Verwalters sind Kosten aus der Auflösung der Instandhaltungs-Rücklage enthalten. Diese sind meines Erachtens als Werbungskosten zu berücksichtigen, sofern die Wohnung in dieser Zeit vermietet war. In welchem Monat diese Kosten entstanden sind, ist der Verwalterabrechnung nicht zu entnehmen.
Nun zu meiner Frage: Ist es möglich den Betrag, vereinfachend, zeitanteilig als Werbungskosten geltend zu machen (8/12 = 01.05.-31.12.) ? Oder muss ich beim Verwalter nachfragen wann die Reparaturen bezahlt und damit der Rücklage entnommen wurden, um diese der unentgeltlichen Zeit oder der Vermietungszeit zuordnen zu können?
Vielen Dank für Eure Hilfe
Viele Grüße
Bretz
Werbungskosten-Aufteilung (Selbstnutzung / Vermietung)
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