AfA nach Überlassung

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Caramba
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Registriert: 6. Jul 2019, 22:48

AfA nach Überlassung

Beitrag von Caramba »

Hallo zusammen,

wir wurde eine vermietete Immobilie mittels Überlassungsvertrag unentgeltlich übertragen.
Gemäß der Fußstapfentheorie kann ich ja nun die noch laufende AfA in meiner Anlage V+V geltend machen.
Hierzu hätte ich nun aber noch zwei kleine Fragen:
a.) Die AfA kann ich ja im Übertragungsjahr wahrscheinlich nur anteilig (ab Übergang Lasten und Pflichten) ansetzen, oder?

b.) Leider sind die Hausunterlagen nicht mehr komplett auffindbar... Somit kann ich aktuell auch gar nicht sagen seit wann die Abschreibung denn schon läuft. Ist es eigentlich möglich die entsprechenden AfA-Daten beim Finanzamt anzufragen?

Danke für eure Unterstützung.
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