Jährliche AfA höher als jährliche Mieteinnahmen

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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bmi
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Jährliche AfA höher als jährliche Mieteinnahmen

Beitrag von bmi »

Hallo zusammen,

die 2% AfA die wir jedes Jahr auf unsere Immobilie (Doppelhaus) abschreiben ist ein paar hundert Euro höher als unsere Mieteinnahmen.
Die Miete ist eigentlich noch im grünen Bereich, wenn man Sie mit der ortsüblichen Miete vergleicht.

Haben die 2% AfA folgendermaßen berechnet:
Angepasster Wert 1914 * Baupreisindex 2019 / 100 * 2%

"Angepasster Wert 1914" deswegen weil wir vom "Wert 1914" 5% für Grund und Boden abgezogen haben (= AfA-Bemessungsgrundlage).
Die 5% waren prozentual gesehen der Grundstückpreis von den Gesamtkosten, da das Grundstück zum Bauzeitpunkt relativ günstig war.

Haben wir einen Fehler in der Berechnung? Oder Ist unsere Miete zu gering?
Oder ist das ganz normal so und spielt keine Rolle für das Finanzamt?

Vielen Dank im Voraus!
Severina
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Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: Jährliche AfA höher als jährliche Mieteinnahmen

Beitrag von Severina »

Wie ist das Doppelhaus denn in Ihr Eigentum gekommen?
bmi
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Registriert: 22. Mär 2020, 13:53

Re: Jährliche AfA höher als jährliche Mieteinnahmen

Beitrag von bmi »

Die Immobilie war eine Schenkung (Eltern) vor ein paar Jahren.
Tom998
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Registriert: 30. Aug 2019, 07:51

Re: Jährliche AfA höher als jährliche Mieteinnahmen

Beitrag von Tom998 »

Im Falle des unentgeltlichen Erwerbs müssen Sie sowohl Anschaffungs- oder Herstellungskosten und auch Anschaffungs- oder Herstellungszeitpunkt des Rechtsvorgängers fortführen.
bmi
Beiträge: 3
Registriert: 22. Mär 2020, 13:53

Re: Jährliche AfA höher als jährliche Mieteinnahmen

Beitrag von bmi »

Tom998 hat geschrieben: 22. Mär 2020, 15:34 Im Falle des unentgeltlichen Erwerbs müssen Sie sowohl Anschaffungs- oder Herstellungskosten und auch Anschaffungs- oder Herstellungszeitpunkt des Rechtsvorgängers fortführen.
Ja, das machen wir. Er hat ebenso die gleiche AfA veranschlagt.

Aber ist es normal, dass die AfA hoeher ist als die Mieteinnahmen?
Oder ist das nur in unserem Fall so, weil Grund und Boden mit nur 5% von den Gesamtkosten in der Rechnung veranschlagt wird?

Wenn es fuer das Finanzamt okay ist, dass unsere Werbungskosten die Mieteinnahmen uebersteigen und wir somit keine Steuern dafuer zahlen, passt das auch fuer uns :D
taxpert
Beiträge: 798
Registriert: 19. Jun 2017, 14:51

Re: Jährliche AfA höher als jährliche Mieteinnahmen

Beitrag von taxpert »

bmi hat geschrieben:Er hat ebenso die gleiche AfA veranschlagt
Wohl kaum ...
bmi hat geschrieben: Haben die 2% AfA folgendermaßen berechnet:
Angepasster Wert 1914 * Baupreisindex 2019 / 100 * 2%
Diese Berechnungsart für die AfA ist schlicht falsch!

Wie @Tom998 bereits angedeutet hat, sind Sie bei einer Schenkung an die Werte des Rechtsvorgängers gebunden. Das gilt sowohl für die Anschaffungs-/Herstellungskosten (AHK) des Rechtsvorgängers, als auch für die AfA-Art (und Höhe) und für das verbleibende AfA-Volumen.

Daraus folgen zunächst drei Aussagen:

1. Fragen Sie ihre Eltern! Denn ...
bmi hat geschrieben: Ja, das machen wir. Er hat ebenso die gleiche AfA veranschlagt.
... anscheinend war die Immo ja bereits von den Eltern vermietet! Da sich an der AfA nichts ändert, übernehmen Sie einfach den Wert ihrer Eltern!

2. Wenn die Immo vor 1970 von Ihren Eltern gebaut bzw. erworben wurde, sparen Sie sich die Mühe! Es ist kein AfA-Volumen zum Abschreiben mehr vorhanden!

3. Im ersten Jahr ist das Geld für eine steuerliche Beratung meistens gut angelegt! Denken Sie immer daran, V+V ist ein langfristiges Geschäft! Fehler, die jetzt gemacht werden, werden Sie die nächsten 20-30 Jahre "begleiten"!

Sollte ich falsch liegen und es handelt sich um die erstmalige Verwendung im Rahmen von V+V, dann melden Sie sich einfach nochmal!
bmi hat geschrieben: die 2% AfA die wir jedes Jahr auf unsere Immobilie (Doppelhaus) abschreiben ist ein paar hundert Euro höher als unsere Mieteinnahmen.
Die Miete ist eigentlich noch im grünen Bereich, wenn man Sie mit der ortsüblichen Miete vergleicht.
Ein Gedanken noch nebenbei: Komplett vermietet oder nur die eine Hälfte und versehentlich AfA für das gesamte Gebäude berechnet?



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