Hallo zusammen,
ich bin gerade auf Euer Forum gestoßen und hoffe ich finde bei Euch Rat.
Kurz zum Hintergrund:
Derzeit bin ich in den ersten Jahren meines Studiums und erhalte dafür etwas Unterstützung von meiner Großmutter. Sie besitzt eine kleine Wohnung dessen Vermietung bis ins letzte Jahr mein Großvater übernommen hat. Die Mieterin ist im letzten April ausgezogen und mein Großvater ist im Januar diesen Jahres verstorben. Meine Großmutter hat mich gefragt, ob ich die Vermietung der Wohnung übernehmen könnte: Ich würde als Vermieter auftreten, meine Großmutter bleibt aber Eigentümerin und ich würde die Miete (abzl. Steuer) als Unterstützung für mein Studium erhalten.
Meine Frage:
Ist es möglich, dass ich als Vermieter auftrete und meine Großmutter Eigentümerin bleibt? Wenn ich die Miete erhalte und diese auch versteuere wäre meine Großmutter bzgl. der Steuererklärung hier entlastet, oder muss ich noch etwas bedenken was in meinem Fall nachteilig wäre?
Danke bereits jetzt an Euch!
Versteuerung Mieteinnahme: Eigentümer oder Verwalter
Re: Versteuerung Mieteinnahme: Eigentümer oder Verwalter
Kann man machen - nennt sich "Nießbrauch": https://de.wikipedia.org/wiki/Nie%C3%9Fbrauch
Re: Versteuerung Mieteinnahme: Eigentümer oder Verwalter
Hallo muemmel,
vielen Dank für Deine rasche Antwort! Nießbrauch, verstehe... das ist mir vorher noch nicht untergekommen.
Wenn ich es richtig verstehe handelt es sich in meinem Fall um einen Zuwendungsnießbrauch wonach ich alleine die Versteuerung der Mieteinnahmen übernehmen kann und muss. Das ist ja eine gute Nachricht.
Gibt es irgendwelche steuerlichen Nachteile in dieser Konstellation? Mal von der nicht möglichen "Abschreibung der Gebäudesubstanz" abgesehen?
Nochmals Danke und viele Grüße!
vielen Dank für Deine rasche Antwort! Nießbrauch, verstehe... das ist mir vorher noch nicht untergekommen.
Wenn ich es richtig verstehe handelt es sich in meinem Fall um einen Zuwendungsnießbrauch wonach ich alleine die Versteuerung der Mieteinnahmen übernehmen kann und muss. Das ist ja eine gute Nachricht.
Gibt es irgendwelche steuerlichen Nachteile in dieser Konstellation? Mal von der nicht möglichen "Abschreibung der Gebäudesubstanz" abgesehen?
Nochmals Danke und viele Grüße!
Re: Versteuerung Mieteinnahme: Eigentümer oder Verwalter
...wichtige Ergänzung: Muss die Nießbrauchs-Regelung zwischen meiner Großmutter und mir schriftlich fixiert werden im Hinblick auf die Versteuerung?
Re: Versteuerung Mieteinnahme: Eigentümer oder Verwalter
M.W. ist eine notarielle Beurkundung oder eine Abgabe in schriftlicher Form vor dem Grundbuchamt notwendig, beides wird mit Kosten verbunden sein. Sie sollten sich beim Grundbuchamt erkundigen.