Berechnung des Gebäudewertes einer gebrauchten Mietimmobilie

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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art777
Beiträge: 2
Registriert: 29. Feb 2020, 11:46

Berechnung des Gebäudewertes einer gebrauchten Mietimmobilie

Beitrag von art777 »

Hallo alle zusammen. Nach der letzten Steuererklärung, in der ich erstmalig eine weitere, neu erworbene jedoch gebrauchte Mietwohnung deklariere hat das Finanzamt für die Steuerfestsetzung den anteiligen Betrag der Jahresabschreibung korrigiert. Diese Korrektur führt leider zu einer nicht unbeachtlichen Nachzahlung.

Während der Erstellung der Steuererklärung habe ich zur Berechnung des Gebäudewertes die „Arbeitshilfe zur Aufteilung eines Grundstückskaufpreises“ vom Bundesfinanzministerium der Finanzen verwendet. In dem Tool zählen zu dem Kaufpreis (170k€) der Wohnung auch die Kaufnebenkosten (21k€). Somit Insgesamt 191 k€ als Gesamtkaupreis. Die Berechnung ergibt einen Gebäudewert von 180 k€.

Das Finanzamt hat hingegen als Bemessungsgrundlage nur 131k€ festgelegt.

Nach meinem Einspruch mit der Bitte um Prüfung der Berechnung, haben die folgendes geantwortet:

„…bei der Berechnung der Bemessungsgrundlage für Abschreibungen für Abnutzungen bei Grundstücken sind keine Aufwendungen für Grund und Boden zu berücksichtigen“

„von den Aufwendungen inklusive Nebenkosten wurde daher ein Grund und Boden Anteil von 27% vom Kaufpreis abgerechnet“

Ich verstehe nicht, wie die auf 131k€ und 27% kommen. Hat jemand eine Idee?

Sagt Bescheid, falls noch weitere Infos erforderlich sind.

Herzlichen Dank im Voraus.
art777
Beiträge: 2
Registriert: 29. Feb 2020, 11:46

Re: Berechnung des Gebäudewertes einer gebrauchten Mietimmobilie

Beitrag von art777 »

hat wirklich niemand Ideen?
Severina
Beiträge: 1245
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: Berechnung des Gebäudewertes einer gebrauchten Mietimmobilie

Beitrag von Severina »

Ohne nähere Kenntnisse zu Lage, Grundstücksgröße etc. kann man dazu leider nichts sagen.
Haben Sie die Eingaben im Berechnungstool noch mal alle auf Richtigkeit kontrolliert? Der
errechnete Grund- und Bodenwert ist ja schon sehr niedrig, aber wenn das z.B. ein Objekt
mit 50 Wohnungen auf 2000 m² Fläche (übertreib) ist, wäre es ja möglich.

Steht in der Antwort, dass Sie sich überlegen sollen, ob Sie den Einspruch zurück-
ziehen oder ist das eine förmliche Einspruchsentscheidung?

Im ersten Fall sind Sie noch im Gespräch:
Da Ihnen erklärt wurde, dass der Grund-und Bodenanteil nicht abschreibbar ist - was
Sie ja wussten und wonach Sie auch gar nicht gefragt haben - würde ich nochmals
deutlich nachhaken, wieso das Ergebnis des Berechnungstools nicht anerkannt wurde
und wie der/die Sachbearbeiter/in auf die 27 % Grund- und Bodenanteil kommt, er/sie
soll das mal bitte schriftlich erläutern (Die Antwort erweckt den Eindruck, dass Ihre
Einspruchsbegründung nicht richtig <s>gelesen</s> verstanden wurde).

Im zweiten Fall besteht das Risiko, dass die Klagefrist verstreicht - dann schnellstens
zu einem Steuerberater.
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