Hallo zusammen,
A besitzt ein Gebäude (BJ falls relevant 1882) mit 4 WE, welches er 2015 mit der Einschränkung erworben hat, dass der Veräußerer B (er hat 50% des Gebäudes besessen und verkauft) ein lebenslanges Wohnrecht in einer der WE hat. Dies ist im Kaufvertrag so detailliert, dass es erlischt, wenn B dauerhaft aus der Wohnung auszieht.
50% hat A von C (Mutter von A) geerbt.
A möchte jetzt gerne das FA davon überzeugen, dass er die Wohnung unmittelbar nach dem Auszug von B vermieten wird.
A hat nämlich nicht unerhebliche Kosten in das gesamte Gebäude investiert (Dämmung, Erhaltungsmaßnahmen), die er möglichst auf 'alle' 3 WE (eine ist selbst bewohnt) abschreiben möchte. Die beiden anderen WE sind bereits vermietet, ein Vermietungsvorhaben ist also nicht von der Hand zu weisen.
Hat A eine Chance? Bisher hat A trotz aufwendiger Recherchen nur sehr teilweise hilfreiche Urteile o.ä. gefunden, u.a. https://www.deubner-recht.de/news/details/artikel/vermietungstaetigkeit-trotz-wohnrecht-zugunsten-der-mutter.html
Vielen Dank für eure Unterstützung sagt A
JohnnyB