Mietminderung rückwirkend

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Julia Mannai
Beiträge: 2
Registriert: 2. Feb 2020, 04:28

Mietminderung rückwirkend

Beitrag von Julia Mannai »

Hallo Steuerprofis,
ich habe 2 allgemeine Fragen:

1. In welchem Jahr gibt man rückwirkende Miet-Überweisungen in der Steuererklärung an? Wenn man z.B. aufgrund von gerichtlichen Auseinandersetzungen die Mietminderung 1-3 Jahre später nochmal rückwirkend anpassen muss. Also entweder muss der Mieter seine Miete nachzahlen, weil seine Mietminderung nicht gerechtfertigt war, oder der Vermieter muss die Miete erstatten, wenn der Mieter die volle Miete jahrelang unter Vorbehalt gezahlt hat und nun eine Mietminderung rückwirkend geltend gemacht wird. Nach dem Abflussprinzip? Oder kann der bereits bestandskräftige Steuerbescheid in so einem Fall wieder geöffnet werden?

2. Und bei einem noch nicht bestandskräftigen Steuerbescheid? Also Mietzahlungen z.B. in 2020 rückwirkend für 2018 und 2019 geändert, wobei es noch keine bestandsfähigen Steuerbescheide für diese Jahre gibt. Darf man dann diese Zahlungen in der Steuererklärung für 2018 und 2019 eintragen, obwohl sie in 2020 überwiesen wurden?

Danke im Voraus!
Julia
taxpert
Beiträge: 790
Registriert: 19. Jun 2017, 14:51

Re: Mietminderung rückwirkend

Beitrag von taxpert »

In beiden Fällen gilt das Zu-/Abflussprinzip des §11 EStG!

Zahlungen sind in dem Jahr zu erfassen, IN dem sie tatsächlich zu- bzw. abfließen, egal FÜR welches Jahr die Zahlung erfolgt.

taxpert
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