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... und AfA kann ab "Lieferung" geltend gemacht werden, was mit Übergang Nutzen, Lasten und Gefahr geschieht. Dazu sollte etwas im Kaufvertrag stehen!Letzterer kann dann über 50 Jahre abgeschrieben werden,
Soweit es sich hierbei jedoch nicht um Kosten für den Kaufvertrag, sondern um die Bestellung der einer Grundschuld handelt, stellen diese Kosten sofort abziehbare Finanzierungskosten in 2019 dar, auch wenn noch keine Einnahmen erzielt werden.-Notar
-Grundbuchvormerkung
@Severina. Sehr guter Punkt. DAs Abflussprinzip trifft es. Der Abfluss war ja im Jahr 2019...PS: Was Sie meinen ist wohl das Abflussprinzip.
Die Frage wurde doch schon beantwortet. AfA erfolgt ab Übergang Nutzen und Lasten.Ich möchte wissen, ob ich im Steuerjahr 2019 bereits etwas ansetzen kann oder alles erst im Steuerjahr 2020 (ACHTUNG mir ist natürlich bewusst, dass alles immer nur auf die AfA bezogen ist) Also bitte nicht weiter auf Abschreibungsdauer eingehen.
§9 Abs.1 Nr. 7 EStG i.V.m. §6 Abs.1 Nr.1 EStG i.V.m. §255 Abs.1 HGB.Haben Sie dazu eventuell die genaue Begründung anhand des Steuergesetzes? Weil das ja gegen das Abflussprinzip verstoßen würde bin ich hier etwas skeptisch
Natürlich sind die existent - Sie haben doch in 2019 den Vertrag geschlossen und damit steht fest, dass Sie den Kaufpreis schulden.Hallo,
vielen Dank! Leider kann ich meinen Sachverhalt aus den genannten Gesetzestexten nicht herauslesen. Wenn man diese wörtlich nimmt, gehört diese Ausgabe eben nicht zu den Anschaffungskosten, da diese noch nicht existent sind (im Jahr 2019).
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