Afa Gebäudesanierung - 3 Jahre nach Kauf
Verfasst: 15. Jan 2020, 14:43
Hallo, wenn ich ein Gebäude was ich vermietet habe saniere (also erfolgte Grunderneuerung in den Bereichen Sanitär / Heizung / Elektrik und auch Fenster) kann ich diese Kosten wohl über 50 Jahre mit 2 % abschreiben (Gebäude ca. BJ 1930 / keine Erweiterung aber mehr als 15 % der urpsrünglichen Anschaffungskosten).
Ich habe von einer Abhängigkeit vom Zeitpunkt des Erwerbs des Hauses gelesen. Also wenn man innerhalb von 3 Jahren nach Erwerb große Sanierungen vornimmt, werden die Kosten als "Herstellungskosten" zugeordnet und mit dem Kaufpreis des Gebäudes zusammen mit 2 % abgeschrieben.
Meine Frage:
Gelten die 2 % nur innerhalb der 3 Jahre oder dann auch bei Sanierungen die erst nach den 3 Jahren anfallen und weit mehr al 15% des Kaufpreises ausmachen. In meinem Fall wurde die komplete Sanierung im Jahr 4 durchgeführt.
Vielen DANK!
Ich habe von einer Abhängigkeit vom Zeitpunkt des Erwerbs des Hauses gelesen. Also wenn man innerhalb von 3 Jahren nach Erwerb große Sanierungen vornimmt, werden die Kosten als "Herstellungskosten" zugeordnet und mit dem Kaufpreis des Gebäudes zusammen mit 2 % abgeschrieben.
Meine Frage:
Gelten die 2 % nur innerhalb der 3 Jahre oder dann auch bei Sanierungen die erst nach den 3 Jahren anfallen und weit mehr al 15% des Kaufpreises ausmachen. In meinem Fall wurde die komplete Sanierung im Jahr 4 durchgeführt.
Vielen DANK!