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Man sagt, ein Blick ins Gesetz erspart jahrelanges Studium!Gelten die 2 % nur innerhalb der 3 Jahre oder dann auch bei Sanierungen die erst nach den 3 Jahren anfallen und weit mehr al 15% des Kaufpreises ausmachen.
Zu den Herstellungskosten eines Gebäudes gehören auch Aufwendungen für Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die innerhalb von drei Jahren nach der Anschaffung des Gebäudes durchgeführt werden, wenn die Aufwendungen ohne die Umsatzsteuer 15 Prozent der Anschaffungskosten des Gebäudes übersteigen (anschaffungsnahe Herstellungskosten).
Dann greift diese Vorschrift nicht! Bedingung ist natürlich, dass die Arbeiten tatsächlich erst im vierten Jahr durchgeführt wurden! Die Zahlung im vierten Jahr ist nicht ausreichend!In meinem Fall wurde die komplete Sanierung im Jahr 4 durchgeführt.
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